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"Klatsche für Scheuer"

Verwaltungsgericht: Festsetzung von Seenotrettern verstößt gegen EU-Recht

Klatsche für Seehofer und Scheuer. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die verschärfte Schiffsicherheitsverordnung kassiert. Damit wurden Seenotretter-Schiffe festgesetzt und Hilfseinsätze im Mittelmeer verhindert.

Montag, 05.10.2020, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 04.10.2020, 22:14 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Schlappe für Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (beide CSU). Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Eilantrag des Flüchtlingshilfevereins „Mare Liberum“ am Freitag stattgegeben. Dem Gericht zufolge verstößt die Änderung der Schiffsicherheitsverordnung vom 3. März 2020 gegen EU-Recht. Demnach sind auch Scheuers Festhalteverfügungen für die Beobachtungsschiffe „Mare Liberum“ und „Sebastian K“ rechtswidrig.

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Die Begriffsänderung in der Schiffssicherheitsverordnung vom hätte vorab der Europäischen Kommission mitgeteilt werden müssen. Das sei nicht geschehen, so das Gericht. Und deshalb verstoße die Änderung gegen Europarecht. Das Bundesverkehrsministerium hatte die Verordnung per Erlass so streng geändert, dass den Schiffen ein Auslaufen untersagt war. Sie stufte Schiffe wie die „Mare Liberum“ und „Sebastian K“ nicht mehr als Sportboote und Kleinfahrzeuge ein, sondern als gewerbliche Schiffe.

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Damit hätte die Hilfsorganisation teure bauliche Veränderungen vornehmen lassen müssen, um ein erforderliches Schiffssicherheitszeugnis und somit die Erlaubnis zur Weiterfahrt zu bekommen. Dagegen hatte die Hilfsorganisation geklagt.

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Große Erleichterung bei „Mare Liberum“

„Wir sind wahnsinnig froh, dass die Blockade unseres Einsatzes für die Rechte Geflüchteter aufgehoben ist“, sagte Hanno Bruchmann, Vorstandsmitglied von „Mare Liberum„. „Das Urteil des Gerichts ist eine deutliche Klatsche für Verkehrsminister Scheuer. Scheuer hat es weder mit Europa noch mit Solidarität“ so Bruchmann weiter.

Die Lage auf Lesbos ist nach Einschätzung von „Mare Liberum“ „extrem angespannt“. Grund sei der Brand in Moria, die anhaltenden Übergriffe und die Ankündigung der griechischen Polizei, Nichtregierungsorganisationen zu verfolgen. „Viele wollen uns weghaben, damit wir nicht mehr über die Menschenrechtsverletzungen berichten können“, erklärt Bruchmann.

Seenotretter: Gezielte Verhinderung von Scheuer

So offenbar auch Minister Scheuer. Sein Ministerium hatte die beiden Schiffe von Mare Liberum am 19. August festgesetzt. Laut „Mare Liberum“ war diese Festsetzung „nur aufgrund einer Änderung der Schiffssicherheitsverordnung möglich, die gezielt durchgeführt wurde, um das Auslaufen der Schiffe und den Einsatz für Menschenrechte in der Ägäis zu verhindern“. Regierungskreisen zufolge erfolgten die Verschärfungen unter Federführung des Bundesinnenministeriums.

SPD-Chefin Esken hatte nach Bekanntwerden dieser Details Innenminister Horst Seehofer und die CSU aufgefordert, „endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und die Seenotrettung als das voranbringen, was sie eigentlich sein muss: eine europäische Aufgabe. Und sie müssen ihre Schikane gegen private Retterinnen und Retter sofort beenden“, forderte Esken.

„Vorgeschobene Sicherheitserwägungen“

Das Ministerium war bereits 2019 vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg gegen Seenotretter gescheitert. Laut „Mare Liberum“ erfolgten die Änderungen in der Verordnung anschließend mit „vorgeschobenen Sicherheitserwägungen“.

Die Beobachtungsschiffe „Mare Liberum“ und „Sebastian K“ werden genutzt, um die Verhältnisse in den Grenzgewässern zwischen Griechenland und der Türkei in der Ägäis zu beobachten. „Mare Liberum“ hatte den Eilantrag Anfang September gestellt. Das Bundesverkehrsministerium kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einlegen. (mig) Leitartikel Recht

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