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"Nicht nachvollziehbare Auslegung"

Neue Runde im Rechtsstreit über Islamunterricht mit Ditib in Hessen

Seit Schuljahresbeginn 2020/2021 findet der Islamunterricht in Hessen allein in staatlicher Regie statt - und nicht mehr in Zusammenarbeit mit der islamischen Religionsgemeinschaft Ditib. Ein bereits abgelehnter Eilantrag des Verbandes gegen diese Entscheidung muss nun neu verhandelt werden.

Montag, 25.01.2021, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 24.01.2021, 13:37 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Der Rechtsstreit um die Aussetzung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in Hessen geht in eine neue Runde. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Freitag entschieden, dass der dagegen gerichtete Eilantrag des türkischen Moscheeverbands Ditib vom Verwaltungsgericht Wiesbaden neu verhandelt werden muss. Die von diesem Gericht ausgesprochene Ablehnung des Eilantrags hoben die obersten deutschen Richter ebenso auf wie die Bestätigung der Entscheidung durch den Hessischen Verwaltungsgerichthof in Kassel. (AZ: 1 BvR 2671/20)

Mit dem Eilantrag wendet sich der hessische Landesverband von Ditib gegen einen Erlass von Kultusminister Alexander Lorz (CDU) aus dem vorigen Jahr, wonach der Islamunterricht an hessischen Schulen seit Schuljahresbeginn 2020/21 nicht mehr in Zusammenarbeit mit Ditib bekenntnisorientiert stattfindet, sondern neutral und allein in staatlicher Regie. Zur Begründung hatte Lorz hatte auf Gutachten verwiesen, die Zweifel an der erforderlichen Unabhängigkeit von Ditib vom türkischen Staat und Machthaber Recip Tayyip Erdogan äußerten. Diese Zweifel habe der türkische Moscheeverband nicht ausräumen können. Ditib wollte mit dem Eilantrag erreichen, dass das Vorhaben des Ministers noch vor einer Entscheidung über die Klage des Verbandes in der Hauptsache gestoppt wird.

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Nachdem der Vorstoß sowohl vom Verwaltungsgericht Wiesbaden als auch in der nächsten Instanz vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel abgelehnt worden war, konnte das Kultusministerium sein Vorhaben umsetzen, so dass der Islamunterricht für knapp 3.000 Schüler muslimischen Glaubens der Klassen 1 bis 8 seit letzten Sommer ohne Ditib als Schulversuch allein in staatlicher Regie läuft. Daran wird sich nach Angaben des Ministeriums auch jetzt nichts ändern. Der weit überwiegende Teil der ohnehin in Deutschland ausgebildeten und staatlichen Lehrer sei aber nach Erwerb einer Zusatzqualifikation identisch geblieben.

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Deutliche Rüge vom Bundesverfassungsgericht

Die Karlsruher Richter hätten sich in ihrer jüngsten Entscheidung weder mit den Bedenken hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Eignung von Ditib als Kooperationspartner noch mit der Vorgehensweise des Kultusministers befasst, sagte Sprecher Philipp Bender auf Anfrage. „Für den laufenden Unterrichtsbetrieb ergeben sich daher aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts keine Konsequenzen“, fügte er hinzu.

Zur Begründung ihrer Entscheidung zur Neuverhandlung des Eilantrags verwiesen die Verfassungsrichter vor allem darauf, dass ein solcher Antrag auch vor Einreichung der Klage im Hauptverfahren zulässig sei. Die gegenteilige Entscheidung der Gerichte in Wiesbaden und Kassel verletze daher den Anspruch der Kläger auf effektiven Rechtsschutz. In Bezug auf das Rechtsschutzbegehren von Ditib sei eine „nicht mehr nachvollziehbare Auslegung“ erfolgt und der Rechtsschutz „in sachlich nicht mehr vertretbarer Weise“ verkürzt.

ZMD begrüßt Entscheidung

Deshalb muss zunächst das Verwaltungsgericht Wiesbaden erneut über den Eilantrag befinden. Wann das sein wird, konnte Gerichtssprecherin Patricia Evers am Freitag auf Anfrage noch nicht sagen. Zuerst einmal müssten die Gerichtsakten aus Karlsruhe zurückkommen und die Entscheidung ausgewertet werden. Nach ihren Angaben ist inzwischen aber auch die Klage von Ditib im Hauptverfahren eingetroffen.

Der Landesverband Hessen des Zentralrats der Muslime in Deutschland begrüßte den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das mit der Rüge der hessischen Instanzen „unser unerschütterliches Vertrauen in den Rechtsstaat“ bestätigt habe. Er bat die Eltern zugleich, „von ihrem Recht Gebrauch zu machen, die religiöse Erziehung ihrer religionsunmündigen Kinder selbst zu bestimmen“. (epd/mig) Aktuell Recht

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  1. A.F:B. sagt:

    „… sondern neutral und allein in staatlicher Regie.“
    Eigentlich ist der deutsche Staat zu Neutralität verpflichtet, in Wirklichkeit ist er jedoch nicht neutral. Er mischt sich in die inneren Angelegenheiten der Muslime ein und versucht, ihnen einen „liberalen“ Islam nach den Vorstellungen der nichtmuslimischen Entscheidungsträger unterzuschieben anstelle des traditionellen Islams der Mehrheit der Muslime.