Islamprofessorin
Berliner Neutralitätsgesetz ist frauenfeindlich
Der Theologin und Islamprofessorin Tuba Işık zufolge ist das Berliner Neutralitätsgesetz eine Karrierebremse für muslimische Frauen. Das Gesetz sei diskriminierend und gegen Frauen gerichtet.
Von Lukas Philippi Dienstag, 02.03.2021, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 01.03.2021, 16:08 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Berliner Theologin und Islamprofessorin Tuba Işık hat das Berliner Neutralitätsgesetz als Karrierebremse für muslimische Frauen kritisiert. „Dieses Gesetz ist verfassungswidrig und verhindert, dass muslimische Frauen mit Kopftuch auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können“, sagte die Professorin für islamische Religionspädagogik an der Humboldt-Universität dem „Evangelischen Pressedienst“: „Das Gesetz ist ganz klar diskriminierend und gegen Frauen gerichtet.“
Das Bundesverfassungsgericht habe schon 2015 eindeutig darauf hingewiesen, „dass eine Lehrerin mit Kopftuch allein noch keine Gefahr der Missionierung darstellt“. Dies gelte auch für eine jüdische Kippa oder ein christliches Kreuz. Zuletzt sprach das Bundesarbeitsgericht (BAG) einer Berliner Lehrerin deshalb eine Entschädigung zu. Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet sichtbare religiöse Symbole für Beschäftigte in weiten Teilen des öffentlichen Dienstes. Der Berliner Senat will das BAG-Urteil vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.
„Präventives Verbot nicht zulässig“
„Wir sollten mehr Vertrauen in diese Frauen haben. Die sind schließlich an deutschen Hochschulen ausgebildet und wissen, auf was sie sich als Lehrerinnen einlassen.“
„Ein präventives Verbot, wie es das Neutralitätsgesetz formuliert, ist nicht zulässig“, so Işık weiter: „Sie können ja diese Lehrer und Lehrerinnen beobachten und wenn sie missionieren sollten, dann dagegen vorgehen.“ Die Juristin und Religionspädagogin, die selbst ein Kopftuch trägt, appellierte: „Wir sollten mehr Vertrauen in diese Frauen haben. Die sind schließlich an deutschen Hochschulen ausgebildet und wissen, auf was sie sich als Lehrerinnen einlassen. Außerdem haben sie sicherlich nicht vor, gleich wieder ihren Job zu verlieren.“
Das Gleiche gelte für eine Richterin oder Anwältin mit Kopftuch vor Gericht. Diese wüssten „ganz genau, was auf sie zukommt“. „Allein das Kopftuch ist kein Hinweis darauf, dass jemand aus Glaubensgründen die staatliche Neutralitätspflicht verletzt“, betonte die Theologin. „Diese Chance sollten wir den Frauen geben“, so Işık weiter, „wir leben schließlich im 21. Jahrhundert“: „Vor 30 Jahren waren die Umstände und das Verständnis der Gesamtgesellschaft sicherlich anders, aber heute ist es nicht mehr zeitgemäß“.
„In Berlin nicht möglich“
Işık betonte, ein Kreuz an der Halskette, eine Kippa auf dem Kopf oder eben ein Kopftuch könnten Anlässe für neugierige Fragen der Kinder sein: „Das alles ist durch dieses Neutralitätsgesetz in Berlin nicht möglich.“
Die gebürtige Mainzerin studierte Rechtswissenschaften, Pädagogik, islamische Religionspädagogik und katholische Theologie. Seit Oktober 2020 hat sie den Lehrstuhl für Islamische Religionspädagogik und Praktische Theologie am Zentralinstitut Islamische Theologie an der Humboldt Universität zu Berlin inne. (epd/mig) Aktuell Panorama
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen