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Studie belegt

EU-Bürger bei Sozialleistungen massiv diskriminiert

EU-Bürger werden beim Zugang zu Sozialleistungen benachteiligt. Von ihnen werden mehr Dokumente verlangt oder sie werden schon an der Tür abgewimmelt. Das geht aus einer aktuellen Auswertung hervor.

Freitag, 19.03.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 18.03.2021, 14:59 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Zugang zu Sozialleistungen ist für EU-Bürger nicht in allen Behörden diskriminierungsfrei gewährleistet. Das ist Ergebnis einer bundesweiten Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) unter fast 400 Beratungsstellen aus dem Sommer 2020.

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Der Auswertung zufolge berichten fast die Hälfte der Beratungsstellen von Fällen, in denen EU-Bürger bereits in der Eingangszone von Jobcentern abgewiesen worden sind, sodass sie keinen Antrag auf „Hartz IV“ stellen konnten.

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Erhalten sie die Antragsunterlagen, würden sie teilweise zu einer Mitwirkung verpflichtet, die über das hinausgeht, was von deutschen Antragstellenden verlangt werde. Außerdem würden an ausländische EU-Bürger unverhältnismäßig hohe Anforderungen an das Vorlegen von Dokumenten gestellt. Die Hälfte der Beratungsstellen habe zurückgemeldet, dass für einen Kindergeldantrag Nachweise angefordert werden, die für die Prüfung einer Kindergeldberechtigung nicht erforderlich sind.

BAGIV: Alarmierende Ergebnisse

Über 40 Prozent der befragten Beratungsstellen gaben der Studie zufolge zudem an, dass die Jobcenter rechtswidrig aufgrund fehlender Sprachkenntnisse die Entgegennahme von Anträgen abgelehnt haben.

„Diese Erkenntnisse sind alarmierend. Es darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger der EU daran gehindert werden, ihnen nach dem Gesetz und dem EU-Recht zustehende Leistungen zu beantragen. Diese Praxis muss ein Ende haben“, so der BAGFW-Vizepräsident Jens M. Schubert (AWO). Es sei „inakzeptabel, dass es Menschen auf diese Art und Weise massiv erschwert wird, ihr Existenzminimum zu sichern“.

Arbeitsgemeinschaft sieht akuten Handlungsbedarf

Die BAGFW sieht akuten Handlungsbedarf. Die Behörden müssten sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden den aktuellen Stand der Rechtslage kennen und rechtswidrige Praktiken beenden. „Dazu bedarf es neben entsprechenden Schulungen einer Sensibilisierung der Mitarbeitenden zur Vermeidung von Diskriminierungen“, so die Arbeitsgemeinschaft.

„Werden Leistungen nach SGB II nicht erbracht, hat das auch zur Folge, dass der Zugang zu anderen Angeboten wie Integrationskursen erschwert wird oder Sprachkurse oder andere Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration nicht fortgeführt werden konnten“, kritisiert die BAGFW abschließend. (mig) Leitartikel Panorama

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