Bundesverwaltungsgericht
Irrtümlich als Deutsche Behandelte werden Staatsangehörige
In einem ungewöhnlichen Fall hat das Bundesverwaltungsgericht dem Sohn eines Mannes, der von Behörden über viele Jahre irrtümlich als Deutscher behandelt wurde, die Staatsbürgerschaft zugesprochen. Sein Vater sei Deutscher durch „Ersitzung“.
Donnerstag, 01.04.2021, 5:18 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 31.03.2021, 20:28 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Behandeln deutsche Behörden Ausländer über mindestens zwölf Jahre irrtümlich als Deutsche, steht den Betroffenen und ihren Nachkommen die deutsche Staatsangehörigkeit zu. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig entschieden (Az: BVerwG 1 C 28.20).
Geklagt hatte ein 1982 in Brasilien geborener Nachfahre eines 1853 in das südamerikanische Land ausgewanderten gebürtigen Sachsen. Das Bundesverwaltungsamt hatte dem Vater des Klägers, der zuvor ausschließlich brasilianischer Staatsbürger gewesen war, 2003 einen für zehn Jahre gültigen Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Im August 2015 stellte ihm das deutsche Generalkonsulat in São Paulo einen ebenfalls für zehn Jahre gültigen Reisepass aus.
Staatsbürgerschaft durch „Ersitzung“
Wie das Oberverwaltungsgericht Münster vor einem Jahr entschied, hat der Vater des Klägers damit zum April 2015 rückwirkend zum Zeitpunkt seiner Geburt 1947 die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Zur Begründung hieß es, deutsche Stellen hätten ihn seit April 2003 irrtümlich als Staatsangehörigen behandelt. Die Staatsangehörigkeit erstrecke sich zudem auf die Nachkommen des Mannes, also den 1982 geborenen Kläger und dessen 2011 in Brasilien geborene Tochter.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil bestätigt und erklärt, der Vater des Klägers habe die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend durch „Ersitzung“ erworben. Seine „rechtsirrtümliche Behandlung als Deutscher“ habe er nicht zu vertreten, begründete das Gericht. Dem stehe auch die zeitliche Lücke zwischen dem Ablauf des Staatsangehörigkeitsausweises und dem Erhalt des Reisepasses nicht entgegen. (epd/mig) Aktuell Recht
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