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Millionen für AfD-nahe Stiftung

Bildungsstätte Anne Frank fordert Demokratie-TÜV für Stiftungen

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung könnte nach der Bundestagswahl Millionen Euro an Steuergeld erhalten. Die Bildungsstätte Anne Frank fordert eine Demokratie-Prüfung von Stiftungen. Man dürfe Demokratiefeinde nicht mit der Förderung der Demokratie beauftragen.

Donnerstag, 22.04.2021, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 21.04.2021, 14:49 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Bildungsstätte Anne Frank warnt davor, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) nach der Bundestagswahl im Herbst Millionen Euro an Steuergeld erhalten könnte. „Es wäre ein Paradox, wenn der Staat, der gerade so viel tut, um die Demokratie zu stärken, eine Stiftung unterstützen würde, die die Demokratie gefährdet“, sagte der Direktor der Bildungsstätte, Meron Mendel, am Mittwoch in Frankfurt am Main. Die DES bewege sich „in einem rechtsbraunen Geflecht“. Deshalb habe die Bildungsstätte einen Gesetzesvorschlag beauftragt, um „eine Art TÜV für Stiftungen einzuführen, die Steuergeld bekommen“.

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Der langjährige Bundestagsabgeordnete der Grünen, Volker Beck, der den Gesetzvorschlag erarbeitet hat, erklärte, politische Stiftungen seien in der Nachkriegszeit gegründet worden, um aus der Erfahrung des Scheiterns der Weimarer Republik politische Bildung für die Demokratie zu leisten. Der Vorschlag unter dem Titel „Wehrhafte Demokratie“ lege demgemäß fest, dass politische Stiftungen sich an dem Ziel messen lassen müssen, „die Grundlagen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) in der Gesellschaft zu verankern und zu stärken“. Beck fasste zusammen: „Man darf nicht Demokratiefeinde mit der Förderung der Demokratie beauftragen.“

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Konkret solle ein Register für politische Stiftungen dauerhaft im Bundestag vertretener Parteien eingeführt werden, sagte Beck. Dort dürften nur Stiftungen aufgenommen werden, die die FDGO aktiv unterstützten. Nur sie dürften staatlich gefördert werden. Über die Aufnahme solle das Bundesverwaltungsamt entscheiden. Gegen eine Ablehnung solle vor Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden können. Bei der Formulierung habe er sich an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten NPD-Verbotsverfahren orientiert, erklärte Beck.

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Rechtsprofessor lobt Vorschlag

Der Göttinger Professor für Öffentliches Recht Hans Michael Heinig begrüßte den Vorschlag, politische Stiftungen gesetzlich zu regeln. Er lobte den Entwurf von Beck, „demokratische Bildungsarbeit als Teil einer robusten, wehrhaften Demokratie“ zu begreifen. Insbesondere hob er die rechtliche Unterscheidung zwischen politischen Stiftungen und Parteien hervor. Es sei begrüßenswert, für Stiftungen die Erfüllung ihrer Funktion der demokratischen Bildungsarbeit zum Maßstab zu machen.

Beck sagte, er hoffe, dass alle Fraktionen im Bundestag neben der AfD sich den Gesetzvorschlag zu eigen machten. Ausreichend sei eine Mehrheit. Er habe bereits Gespräche mit Vertretern von Regierungskoalition und Opposition im Bundestag geführt. Ob und wann die Initiative aufgegriffen werde, sei noch offen. (epd/mig) Aktuell Panorama

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