"Verwässert"
Opposition übt im Bundestag scharfe Kritik an Lieferkettengesetz
Der Entwurf für ein Lieferkettengesetz ist erst nach monatelangem Ringen innerhalb der Bundesregierung zustande gekommen. Im Bundestag stößt er in allen Oppositionsfraktionen auf massive Kritik - allerdings aus verschiedenen Gründen.
Freitag, 23.04.2021, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 22.04.2021, 15:11 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Das geplante Lieferkettengesetz stößt auf breite Kritik. Bei der ersten Lesung des Entwurfs am Donnerstag im Bundestag in Berlin verlangten Abgeordnete von Grünen und Linken schärfere Regeln. Linken-Politikerin Eva-Maria Schreiber beklagte, dass ein anfangs guter Entwurf verwässert worden sei. Grünen-Parlamentarier Uwe Kekeritz sagte, es sei inakzeptabel, dass die Unternehmensverantwortung für die Umwelt nur halbherzig berücksichtigt werde.
Der FDP-Abgeordnete Carl-Julius Cronenberg kritisierte wiederum die Bürokratie, die wegen des vorgesehenen Risikomanagements und der Dokumentationspflichten auf Unternehmen zukomme. Deutsche Firmen, die in armen Ländern investierten, dort faire Löhne zahlten und für Weiterbildung sorgten, seien nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung, argumentierte er. Der AfD-Politiker Markus Frohnmaier kritisierte das Vorhaben als „Gutmenschentum in Reinkultur“: Es sei „absurd“, deutsche Unternehmen dazu zu verpflichten, überall auf der Welt als „Lieferkettenpolizei“ zu agieren.
Für große deutsche Firmen könnte es künftig teuer werden, wenn ihre ausländischen Zulieferer Kinder arbeiten lassen oder Armutslöhne zahlen. Das geplante Gesetz verpflichtet Unternehmen, bei ihren internationalen Partnern auf die Einhaltung von Menschenrechten und auf Umweltschutzkriterien zu achten. Tun sie das nicht, drohen hohe Zwangs- und Bußgelder. Unternehmen, die Ausbeutung billigend in Kauf nehmen, können laut Entwurf zudem bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. In Kraft treten soll das Gesetz in zwei Schritten: ab 2023 soll es für die etwa 600 großen Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten, ab 2024 für insgesamt knapp 3.000 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
Heil und Müller verteidigen Entwurf
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) verteidigten den Entwurf. „Wer global wirtschaftet und global Gewinne macht, muss auch global Verantwortung übernehmen“, sagte Heil. Müller fügte hinzu, im Zeitalter der Digitalisierung sei es für große wie für kleine Unternehmen machbar, ihre Lieferketten zu verfolgen. Über den Entwurf war in der Regierung massiv gerungen worden. Heil und Müller wollten unter anderem bereits Betriebe ab 500 Beschäftigten verpflichten, was Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) aber verhinderte.
Das aus mehr als hundert Organisationen bestehende Bündnis „Initiative Lieferkettengesetz“ forderte ebenfalls Nachbesserungen. Kritisiert wurde vor allem, dass mittelbare Zulieferer, die ein Unternehmen nicht direkt beliefern, nicht vorausschauend handeln müssen, sondern erst dann, wenn sie laut Entwurf „substantiierte Kenntnis“ von möglichen Menschenrechtsverletzungen haben. DGB-Chef Reiner Hoffmann erklärte, dabei herrschten gerade am Beginn globaler Lieferketten oft katastrophale Arbeitsbedingungen. Die Präsidentin des evangelischen Hilfswerks „Brot für die Welt“, Dagmar Pruin, rief die Abgeordneten auf, dafür zu sorgen, „dass das Gesetz mehr Unternehmen erfasst und durch eine zivilrechtliche Haftungsregelung die Rechte von Betroffenen stärkt“.
Kinderrechtsorganisationen fordern Nachbesserungen
Kinderrechtsorganisationen richteten ebenfalls einen gemeinsamen Appell an den Bundestag und riefen zu „dringenden Nachbesserungen“ auf, um Mädchen und Jungen weltweit wirksam vor Ausbeutung und Gesundheitsschäden zu schützen. Der Anwendungsbereich des Gesetzes müsse auf Unternehmen ab 250 Beschäftigte und auf besonders risikobehaftete Branchen wie den Textilsektor ausgeweitet werden.
Der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp, äußerte derweil die Sorge vor „neuen und unverhältnismäßigen Haftungsrisiken“. Anstelle eines deutschen Sonderweges solle auf eine europäische oder globale Lösung gesetzt werden. Der DRV vertritt die genossenschaftlich organisierten Firmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. (epd/mig) Aktuell Politik Wirtschaft
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