Rechtsextremismus
Anklage wirft Franco A. Vorbereitung von Terrorakt vor
Zum Auftakt des Prozesses gegen Franco A. hat die Bundesanwaltschaft das Wort. Sie wirft dem ehemaligen Soldaten die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat vor. Die Verteidigung widerspricht.
Freitag, 21.05.2021, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 20.05.2021, 15:16 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Zum Auftakt der Verhandlung gegen den unter Terrorverdacht stehenden früheren Oberleutnant Franco A. hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Anklage vorgelegt: Sie wirft dem 32-Jährigen vor, einen Anschlag vorbereitet zu haben, möglicherweise auf den damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), oder eine Menschenrechtsaktivistin.
Zu diesem Zweck habe sich Franco A. unter anderem eine Pistole verschafft, die er am 22. Januar 2017 in einer Toilettenanlage im Flughafen Wien-Schwechat versteckte. Zudem habe er Munition und Sprengkörper sowie Waffenzubehör aus Beständen der Bundeswehr an sich genommen und unerlaubt zwei weitere Gewehre sowie eine weitere Pistole besessen.
Darüber hinaus wirft die Anklage Franco A. vor, sich eine zweite Identität als syrischer Flüchtling zugelegt zu haben, um nach einem möglichen Anschlag den Verdacht auf Asylbewerber zu lenken. Der Mann aus Offenbach hatte im Dezember 2016 als angeblicher Flüchtling das Asylverfahren durchlaufen und den subsidiären Schutzstatus erhalten. In dieser Rolle soll er auch Sozialleistungen beantragt und erhalten haben.
Rechtsextrem
Der Generalbundesanwalt wirft dem Angeklagten insgesamt die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor, Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz sowie Diebstahl und Betrug.
Von Franco A. sind Schriften mit rechtsextremistischem Gedankengut festgestellt worden. Insbesondere seine erste Masterarbeit an einer Militärakademie fiel dahingehend auf. Er selbst hat Medien gegenüber behauptet, er habe aus Misstrauen gegenüber politischen Entscheidungen und Behördenhandeln während der Fluchtbewegung 2015/2016 das Asylverfahren durchlaufen und dokumentieren wollen. Die Pistole in Wien habe er gefunden. Den Terrorverdacht wies er zurück. Die Verteidigung gab am ersten Verhandlungstag eine entsprechende Erklärung ab.
Prozess nach dreieinhalb Jahren
Franco A. war am 3. Februar 2017 bei dem Versuch, die Pistole aus dem Versteck im Flughafen Wien-Schwechat zu entnehmen, festgenommen und am 4. Februar wieder freigelassen worden. Nach einer erneuten Festnahme befand er sich von April bis November 2017 in Untersuchungshaft. Nun kommt es dreieinhalb Jahre später zum Prozess.
Nach Erhebung der Anklage erklärte sich der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts zunächst für nicht zuständig, weil ein hinreichender Verdacht auf die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat fehle. Dagegen legte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erfolgreich Beschwerde ein. Für den Prozess gegen Franco A. hat das Gericht zunächst elf weitere Termine bis zum 12. August angesetzt. (AZ: 5 – 2 StE 18/17 – 5a – 1/17) (epd/mig) Aktuell Panorama
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