Ein Jahr Antidiskriminierungsgesetz
Berlin registriert mehr als 300 Diskriminierungsfälle
Seit Inkrafttreten des Landesantidiskriminierungsgesetzes vor einem Jahr wurden in Berlin 313 Diskriminierungsfälle registriert – die meisten bei der Polizei. Die im Vorfeld befürchtete Klagewelle ist ausgeblieben. Justizsenator Behrendt ist zufrieden.
Donnerstag, 17.06.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 16.06.2021, 17:33 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Vor einem Jahr trat das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)in Berlin in Kraft. Die zuständige Ombudsstelle hat seitdem 313 Diskriminierungsfälle verzeichnet. Davon entfielen 174 auf das Jahr 2021. Die meisten Fälle wurden wegen einer Diskriminierung aufgrund einer rassistischen Zuschreibung oder ethnischen Herkunft (111) gemeldet. Das hat das Berliner Senat für Justiz und Antidiskriminierung am Mittwoch in Berlin mitgeteilt.
Den Angaben nach betrafen viele Beschwerden zudem den Umgang mit der COVID 19 Pandemie, sei es mit Hygienekonzepten, Impfpriorisierungen oder Schulschließungen. Diskriminierung aufgrund von Behinderung oder chronische Krankheit wurden in 96 Fällen registriert. Religion war in 15 und Sprache in sieben Fällen Ursache der Diskriminierung.
Die am häufigsten betroffenen Stellen waren die Polizei (50) und die Bezirks-Bürgerämter (29). In zwölf Fällen wurden Diskriminierungen im an Universitäten oder Volkshochschulen registriert. Die Senatsverwaltungen fielen in 25 Fällen negativ auf.
Klagewelle ausgeblieben
Senator Dirk Behrendt zeigte sich angesichts der Zahlen zufrieden und erleichtert. „Nach einem Jahr zeigt sich: die befürchtete Klagewelle ist ausgeblieben. Die übergroße Mehrheit in der Verwaltung arbeitet anständig“, erkläre Behrendt in Anspielung auf die Kontroverse vor dem Inkrafttreten der LADG. Insbesondere Bundesinnenminister Horst Seehofer hatten Kritik geäußert. Er hatte Berlin vorgeworfen, Polizei und Verwaltung pauschal unter Rassismus-Verdacht zu stellen. Außerdem sei eine Klagewelle zu befürchten. Innenminister der Länder hatten angekündigt, Berlin bei Polizeieinsätzen nicht mehr zu unterstützen.
Behrendt betonte, dass die registrierten Fälle gleichzeitig zeigten, dass das LADG im Verhältnis von Verwaltung und Bürger eine Lücke geschlossen habe. „Mit den Fortbildungsangeboten für Mitarbeitende arbeiten wir gemeinsam an dem großen Ziel, einer diskriminierungsfreien Verwaltung für alle“, erklärte Behrendt.
Liebscher: „Jede Diskriminierung ist zu viel“
Für Beschäftigte der Berliner Verwaltung wurde ein E-Learning Angebot zum LADG entwickelt mit Fortbildungsangeboten. So sollen beispielweise alle neuen Beschäftigten in der Verwaltung regelmäßig Fortbildungen zum Thema Diversity und Einführungen in das LADG und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erhalten.
Die Leiterin der LADG-Ombudsstelle Doris Liebscher erklärt: „Unser Ziel ist es, dass Verwaltungshandeln transparenter, für alle Menschen verständlich und weniger diskriminierungsanfällig wird. Denn jede Diskriminierungsbeschwerde ist eine zu viel in einer vielfältigen Weltstadt wie Berlin.“ (epd/mig) Leitartikel Panorama
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