Urteil im Ballstädt-Prozess
Neonazis kommen nach Deal mit Bewährungsstrafen davon
Mehr als sieben Jahre nach dem brutalen Überfall auf eine Kirmesgesellschaft im thüringischen Ballstädt verhängt das Landgericht Erfurt Bewährungsstrafen. Eine rechtsextreme Motivation der Neonazis verneinte das Gericht. Demonstranten skandieren „Justizskandal“.
Dienstag, 13.07.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 12.07.2021, 14:48 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Mehr als sieben Jahre nach dem Angriff auf eine Kirmesgesellschaft im thüringischen Ballstädt (Kreis Gotha) hat das Landgericht Erfurt am Montag Bewährungsstrafen gegen die Täter verhängt. Sieben Angeklagte erhielten Gefängnisstrafen in Höhe von einem Jahr, zwei weitere Angeklagte in Höhe von einem Jahr und zehn Monaten – alle ausgesetzt zur Bewährung. Dem Urteil waren auf Anregung der Staatsanwaltschaft Absprachen mit den Angeklagten vorausgegangen.
Die Vorsitzende der sechsten Kammer des Landgerichts, Sabine Rathemacher, begründete zum Abschluss des Verfahrens die Absprachen ausführlich. Ohne das Angebot der vergleichsweise milden Strafen hätte es keine Geständnisse der Angeklagten gegeben. Und ohne diese Geständnisse sei die Gefahr groß gewesen, die Taten nicht beweisen zu können. Dann wären einige der Verurteilten unter Umständen ganz ohne Strafe davongekommen.
Zudem verwahrte sie sich dagegen, die Rechtsprechung sei in Thüringen auf dem rechten Auge blind. Nach Überzeugung des Gerichts habe es sich bei dem Überfall auch nicht um eine rechtsextremistische Tat gehandelt, sondern um einen Akt von Selbstjustiz.
Nazis ohne rechtsextreme Motivation
Als eine Gruppe von 16 Vermummten am frühen Morgen des 9. Februar 2014 die Kirmesgesellschaft überfiel und dabei mindestens zehn Menschen zum Teil schwer verletzte, habe sie aus Rache gehandelt, erklärte Rathemacher. Zuvor war eine Scheibe im sogenannten Gelben Haus, einer bekannten Neonazi-Immobilie im Ort, eingeworfen worden. Mit einem „überfallartigen Rollkommando“ hätten die Angreifer „die Sache ein für allemal klären wollen“. Ihre Aggression richtete sich gegen die unschuldige Kirmesgesellschaft.
Es ist bereits das zweite Mal, das am Landgericht so argumentiert wird. Obwohl es unstrittig ist, dass alle neun Verurteilten zumindest zur Tatzeit der rechtsextremen Szene angehörten, wurde ein politischer Hintergrund vom Gericht bereits 2017 im ersten Verfahren verworfen. Die damaligen Urteile hatte der Bundesgerichtshof allerdings im Januar 2020 kassiert und eine Wiederaufnahme des Prozesses angeordnet. Gegen die Hauptangeklagten waren Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten verhängt worden.
„Justizskandal“
Der zweite Prozess wurde durch Streitigkeiten mit der Nebenklage bestimmt. Die Opferanwälte stellten Befangenheitsanträge und verzichteten auf Abschlussplädoyers. In einer Erklärung nannten sie das Verfahren eine Farce, was wiederum Richterin Rathemacher erzürnte. Die Nebenklage habe ihre Mandanten und die Öffentlichkeit nie richtig über die Einwände des Bundesgerichtshofs aufgeklärt, die weit über die immer wieder vorgebrachten „Formfehler“ hinausgegangenen seien, sagte sie.
Vor dem Verhandlungsort riefen Demonstranten nach dem Urteil „Justizskandal“. Die Linken-Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss sagte: „Auf diesen Staat, auf diese Justiz ist im Kampf gegen rechts kein Verlass.“ Juristisch möge das alles seine Richtigkeit haben, räumte ihr Kollege Denny Möller von der SPD ein, gesellschaftlich sei die Signalwirkung aber katastrophal.
Kein Verlass auf Justiz in Thüringen
Für Franz Zobel von der Opferberatung „ezra“ steht der gesamte Prozess „symbolisch für das massive Problem der Thüringer Justiz im Umgang mit rechtsmotivierten Straftaten.“ Immer wieder würden in Fällen von rechter und rassistischer Gewalt Verfahren über Jahre verschleppt – zugunsten rechter Gewalttäter. Die rechte Tatmotivation werde zudem nur selten berücksichtigt.
Solche Gerichtsurteile zeigen nach Überzeugung Zobels, dass man in Thüringen bei der politischen Umsetzung der Empfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse weiterkommen muss. „Auf die Thüringer Justiz können sich weder die Betroffenen von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt noch diejenigen verlassen, die gegen die bestens organisierte Neonazi-Szene und ihre rechtsterroristischen Strukturen im Freistaat vorgehen wollen.“ (epd/mig) Leitartikel Recht
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