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Pro Asyl

Auswärtiges Amt behindert Familiennachzug von Geflüchteten

Pro Asyl wirft dem Auswärtigen Amt vor, mit Gesetzen und Bürokratie den Familiennachzug von Geflüchteten zu behindern. Die Menschenrechtsorganisation beklagt lange Wartezeiten und die Nichtausschöpfung gesetzlicher Obergrenzen.

Mittwoch, 14.07.2021, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 13.07.2021, 15:04 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl hat an das Auswärtige Amt appelliert, den Familiennachzug von Geflüchteten nicht weiter zu behindern. Hunderte Familien seien seit Jahren voneinander getrennt, auch weil deutsche Gesetze und die Bürokratie permanent Hürden aufbauten, kritisierte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt am Dienstag in Frankfurt am Main. Um einen Antrag auf ein Visum zum Familiennachzug bei den deutschen Botschaften stellen zu dürfen, müssten Menschen häufig zwölf bis 18 Monate warten. Derzeit warteten rund 11.000 Berechtigte auf einen solchen Termin, weitere 11.000 hätten den Antrag zwar gestellt, aber noch keine Antwort erhalten.

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Um den Nachzug zu erleichtern, müssten subsidiär Geschützte, also Menschen, die vor Krieg, Terror und Folter fliehen, Flüchtlingen, die aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt werden, rechtlich gleichgestellt werden, forderte Burkhardt. Die Kontingentierung müsse abgeschafft werden. Zudem müsse das Auswärtige Amt eine digitale Antragstellung der Visumsanträge ermöglichen und das Verfahren zum Familiennachzug stärker nach Deutschland verlagern.

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Jahrelange Wartezeiten

„All das würde die unerträglichen Wartezeiten enorm verkürzen und funktioniert bereits bei zugewanderten Fachkräften so, die ihre Familien nachholen“, sagte Burkhardt. Er kritisierte auch, dass das 2018 in Kraft getretene Familiennachzugsneuregelungsgesetz für subsidiär Geschützte, vor allem Syrer, Afghanen und Eritreer, bisher nur unzureichend umgesetzt worden sei. Statt 33.000 Menschen seien in dieser Zeit lediglich 20.600 Familienangehörige nach Deutschland gekommen. Das Gesetz sieht eine monatliche Obergrenze von 1.000 Angehörigen vor.

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Die jahrelangen Wartezeiten seien für die Familien eine starke Belastung, bestätigten der Afghane Ahmad Hussain, der Eritreer Habtemariam Tewelde und der Syrer Hussein Hussein. Er habe seinen Antrag bereits 2019 an der deutschen Botschaft in Neu-Delhi gestellt und seitdem nichts mehr gehört, sagte der Journalist Ahmad Hussain. „Ich habe große Angst um meine fünf Kinder, die in einem geheimen Versteck in Kabul leben und weder draußen spielen noch zur Schule gehen können. „Körperlich bin ich zwar hier, meine Seele ist aber in Afghanistan bei meiner Familie.“

Deutsche Bürokratie

Tewelde, der seit 2014 in Deutschland lebt und als Lagerhelfer arbeitet, kann es nicht verstehen, dass die deutschen Behörden von ihm und seiner Frau als Bestätigung für ihre Ehe eine staatliche Heiratsurkunde verlangen. In Eritrea sei es üblich, nur kirchlich zu heiraten, betonte er. Seine Frau lebe mit dem kleinen Sohn in Äthiopiens Hauptstadt Addis Abeba und sei zunehmend ungehalten, dass Angehörige von Flüchtlingen aus anderen europäischen Ländern, etwa der Schweiz oder Großbritannien, viel schneller nachziehen könnten.

Der 16-jährige Syrer Hussein Hussein ist vor sechs Jahren mit seinem Onkel nach Deutschland geflüchtet. Bei der Bearbeitung des Antrags auf Familienzusammenführung hätten die deutsche Botschaft in Istanbul und die Ausländerbehörde überhaupt nicht kooperiert, beklagte der Schüler der achten Klasse. Erst 2020 sei sein Vater aus der Türkei nach Deutschland gekommen, Anfang Juli die Mutter und die Geschwister. „Als wir alle in unserer großen Wohnung in Lehrte bei Hannover vereint waren, habe ich mich gefühlt wie im Paradies.“ (epd/mig) Aktuell Politik

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