70 Jahre UN-Flüchtlingskonvention
Menschenrechtlerin fordert Verteidigung des Flüchtlingsschutzes
Heute vor 70 Jahren wurde die UN-Flüchtlingskonvention verabschiedet. Sie gibt Geflüchteten das Recht auf Asyl und faire Gerichtsverfahren. In der Praxis können viele Geflüchtete ihre Rechte aber nicht durchsetzen. Das Menschenrechtsinstitut warnt vor einer Aufweichung.
Von Jan Dirk Herbermann Mittwoch, 28.07.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 27.07.2021, 16:42 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat vor einer Aufweichung der Genfer Flüchtlingskonvention gewarnt. Die Konvention, die von den UN vor 70 Jahren am 28. Juli 1951 verabschiedet wurde, sei nach wie vor das Kernstück des internationalen Flüchtlingsschutzes und müsse das bleiben, sagte Anna Suerhoff dem „Evangelischen Pressdienst“ in Berlin. Sie ist Expertin des Menschenrechts-Instituts für Asyl- und Migrationspolitik.
„Seit Jahren ertrinken Menschen bei dem Versuch, über das Mittelmeer zu flüchten, oder werden ohne jegliche Prüfung ihrer Schutzersuchen nach Libyen zurückgebracht“, sagte Suerhoff. Zudem gebe es sogenannte Pushbacks, also illegale Zurückweisungen an der Grenze, unter anderem in Griechenland, Italien, Malta, Spanien, Frankreich, Kroatien und Slowenien.
Sie kritisierte den „menschenverachtenden Umgang mit Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen“ und die „Rhetorik der Abschottung“, die in Ländern Europas immer stärker werde. „Das Flüchtlingsrecht und der Schutz der Menschenrechte sollten für die EU unverhandelbar bleiben und sich in der europäischen Asylpolitik konkret niederschlagen“, forderte Suerhoff.
Die Flüchtlingskonvention
Menschen, die aus anderen Ländern vor Verfolgung fliehen, dürften laut der Konvention jedoch nicht an der Grenze zurückgewiesen werden dürfen, vielmehr müssten sie Zugang zu einem fairen und individuellen Asylverfahren erhalten. Angesichts der Aufweichungstendenzen sei es heute „wichtiger denn je, die Genfer Flüchtlingskonvention auf nationaler und europäischer Ebene zu verteidigen und sich politisch und zivilgesellschaftlich für ihre Geltung einzusetzen“.
Das „Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge“ (Genfer Flüchtlingskonvention) trat 1954 in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland war einer der ersten Unterzeichner. Nach den Vertreibungen des Zweiten Weltkrieges und den Verfolgungen der Nazis gewährten die Staaten den Flüchtlingen eine Reihe von Rechten, um sie in den Aufnahmeländern zu schützen. Laut Konvention gelten Menschen als Flüchtlinge, die ihr Herkunftsland verlassen mussten, weil sie wegen ihrer „Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ verfolgt wurden.
82 Millionen Menschen auf der Flucht
Das Abkommen garantiert unter anderem den Schutz vor Benachteiligung im Aufnahmeland. Flüchtlinge können Gerichte anrufen und haben die gleichen religiösen Rechte wie die Einwohner des Landes. Sie haben darüber hinaus Anspruch auf einen Flüchtlingsausweis und dürfen nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. Allerdings können viele Flüchtlinge ihre Rechte wegen Geldmangel, der fremden Sprache und bürokratischer Hürden im Aufnahmeland nicht durchsetzen. Zudem gilt die Konvention nicht für sogenannte Binnenflüchtlinge, die im eigenen Land auf der Flucht sind.
Derzeit sind mehr als 82 Millionen Menschen auf der Flucht. Es sind Binnenflüchtlinge, Flüchtlinge und Asylsuchende. Menschenrechtlerin Suerhoff erinnerte daran, dass sich niemand „sicher sein kann, nicht auch eines Tages von Krieg und Verfolgung betroffen zu sein“. Alle Staaten sollten sich an die Aufnahme von Flüchtlingen gewöhnen und ihnen Schutz und ein menschenwürdiges Leben gewähren. (epd/mig) Leitartikel Panorama
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