Beschwerde der Stadt
Weiter Entsetzen über Urteil zu umstrittenen Hassplakaten in Zwickau
Die juristische Auseinandersetzung über umstrittene Hassplakate einer rechtsextremen Kleinstpartei geht weiter. Die sächsische Stadt Zwickau wehrt sich in der nächsthöheren Instanz gegen ein vielkritisiertes Urteil.
Freitag, 17.09.2021, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 16.09.2021, 17:23 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Vorsitzende des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, hat entsetzt auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz zu den umstrittenen Hassplakaten der Partei „Dritter Weg“ reagiert. Ein solches Urteil legitimiere Rechtsextremismus und untergrabe das Legalitätsprinzip, erklärte Rose am Donnerstag in Heidelberg. Er rief als Konsequenz zu einem „Aufstand der Anständigen“ auf.
Das Gericht hatte am Dienstag entschieden, dass die Partei Plakate mit der Parole „Hängt die Grünen“ in Zwickau nicht abhängen, aber einen Mindestabstand von 100 Metern zu Wahlplakaten von Bündnis 90/Die Grünen einhalten müsse.
Legitimierung gewaltbereiter Rechtsextremismus
„Mit diesem Urteil wird der gewaltbereite Rechtsextremismus legitimiert und der Rechtsstaat destabilisiert“, sagte Rose. Die Kleinpartei „Dritter Weg“ gelte als Sammelbecken für Neonazis, erläuterte er weiter. Als geradezu „zynisch“ bewertete er die Auffassung der Richter, dass das Werbeplakat durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Der Zentralrat erinnerte außerdem daran, dass schon mehrfach derartige Plakate nicht juristisch sanktioniert wurden: Das vor einigen Jahren verwendete „diskriminierende und hetzerische NPD-Wahlplakat ‚Geld für die Oma statt für Sinti und Roma‘“ und das „abscheuliche Plakat ‚Gas geben‘ vor dem Jüdischen Museum in Berlin“ seien beide von Gerichten zugelassen worden.
Beschwerde gegen Stadtverwaltung
Derweil ist am Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen eine Beschwerde der Stadtverwaltung Zwickau gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz eingegangen. Wie der Sprecher des OVG in Bautzen, Thomas Ranft, dem „Evangelischen Pressedienst“ sagte, wurde der Partei „Dritter Weg“ nach Eingang der Beschwerde die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung sei für das Eilverfahren nicht zwingend vorgesehen.
Laut Ranft werden diese Art von Verfahren ohne mündliche Verhandlung nach Beratung des Senats entschieden. Ein konkreter Termin werde nicht bestimmt.
Gericht: Meinungsfreiheit
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte seine Entscheidung mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit begründet. Es sei „derzeit offen, ob die strengen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff“ in besagtes Grundrecht vorliegen, hieß es.
Die Stadtverwaltung Zwickau hatte dagegen am 9. September angeordnet, dass die Hassplakate innerhalb von drei Tagen zu entfernen sind. Entsprechende Plakate waren auch in München aufgetaucht, wurden jedoch von der Polizei umgehend entfernt. (epd/mig) Aktuell Panorama
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