München, Leipzig, Zwickau
Juristisches Wirrwarr um Neonazi-Hassplakate geht weiter
Politisch spielt die Neonazi-Kleinstpartei „Der Dritte Weg“ keine Rolle. In die Schlagzeilen gerät die Gruppierung immer wieder mit provokanten Aktionen, die oft genug auch Straftatbestände erfüllen. Nun sorgen Plakate zur Bundestagswahl für Ärger.
Dienstag, 21.09.2021, 5:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 20.09.2021, 17:53 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Seit Tagen sorgen provokative Hassplakate der Neonazi-Kleinstpartei „Der Dritte Weg“ in mehreren Städten für Wirbel. Aufgetaucht sind die Plakate mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ unter anderem in München, Leipzig und Zwickau. Sie waren auch bereits Gegenstand von Gerichtsentscheidungen – und die sind höchst unterschiedlich ausgefallen. Während die Plakate in München abgenommen werden müssen, durften sie in Zwickau unter Auflagen hängen bleiben.
Am vergangenen Freitag hatte das Landgericht München eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach die Neonazi-Kleinstpartei, die seit Jahren immer wieder mit provokativen Aktionen auffällt, den Slogan nicht weiterverwenden darf. Eine Gerichtssprecherin bestätigte dies dem „Evangelischen Pressedienst“ am Montag.
In Zwickau hingegen entschied das Verwaltungsgericht Chemnitz unter Verweis auf die Meinungsfreiheit, dass die Plakate hängen bleiben dürfen – mit einem Mindestabstand von 100 Metern zu Grünen-Wahlplakaten. Zuvor hatte die Stadtverwaltung die Partei aufgefordert, die umstrittenen Plakate abzunehmen. Die Entscheidung des Gerichts wurde von verschiedenen Seiten heftig kritisiert. Die Stadt Zwickau hat Beschwerde eingelegt. Der Fall liegt derzeit beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen.
Hassplakate in Sachsen beschlagnahmt
In dem Münchner Beschluss erläutern die Richter, dass mit der Formulierung des Hängens in der Regel gemeint sei, dass jemand aufgehängt oder anderweitig verletzt oder getötet werde. Dies sei nicht zulässig. Sollte „Der Dritte Weg“ Widerspruch einlegen, müsste das Landgericht mündlich verhandeln. Die Gerichtssprecherin sagte, es sei wohl zur unterschiedlichen Wertung gekommen, weil in Sachsen der Verwaltungsgerichtsweg gewählt wurde, in Bayern aber der Weg über die Zivilgerichtsbarkeit.
Am Montag wurde nun bekannt, dass die Polizei im Landkreis Nordsachsen ebenfalls zwei Plakate der Partei abgehängt hatte. Das Amtsgericht Leipzig habe dem Vorgehen mit Beschluss vom 17. September zugestimmt, teilte die Staatsanwaltschaft Leipzig mit. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Anfangsverdacht des öffentlichen Aufforderns zu Straftaten, der Volksverhetzung sowie der Billigung von Straftaten. Die Ermittlungen dauern an, wie es hieß. (epd/mig) Leitartikel Recht
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