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Wegweisendes Urteil

Handelskapitän wegen Auslieferung von Geflohenen an Libyen verurteilt

Ein Kapitän eines kommerziellen Schiffes hatte gerettete Flüchtlinge der libyschen Küstenwache übergeben und sie nicht nach Europa gebracht. Jetzt wurde er von einem italienischen Gericht zu einem Jahr Haft verurteilt. Er habe den Flüchtenden ihr völkerrechtliches Recht auf Asylprüfung genommen.

Freitag, 15.10.2021, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 15.10.2021, 12:47 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Nach der Rückführung von Geflohenen nach Libyen ist der Kapitän eines Handelsschiffes von einem italienischen Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Es sei illegal, Migranten der sogenannten libyschen Küstenwache zu übergeben, entschied das Gericht in Neapel in einem wegweisenden Urteil am Donnerstag, wie die Zeitung „Avvenire“ berichtete. Der Kapitän der „Asso 28“ wurde zu einem Jahr Haft verurteilt. Es wird erwartet, dass er in Berufung geht.

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Es ist das erste Mal, dass der Kapitän eines kommerziellen Schiffes wegen der erzwungenen Rückführung von Geretteten verurteilt wird. Damit bestätigt das Gericht auch erstmals, dass Libyen nicht als sicherer Hafen gewertet werden kann. Zivile Schiffe, die an sogenannten Pushbacks beteiligt sind, könnten künftig belangt werden. Amnesty International begrüßte das Urteil. Es sei sehr wichtig für den Umgang mit dem Recht auf Asyl in Europa.

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Das Handelsschiff „Asso 28“ hatte im Juli 2018 über 100 Flüchtlinge im Mittelmeer aus Seenot gerettet und sie in die libysche Hauptstadt Tripolis zurückgebracht, ohne ihr Anrecht auf Asyl zu prüfen. Sie wollten in einem Schlauchboot von Libyen aus nach Europa gelangen. Unter den Geflohenen waren dem Bericht zufolge mehrere Minderjährige und Schwangere. Für das Urteil stützten sich Staatsanwaltschaft und Gericht auf Funkgespräche, die das spanische Seenotrettungsschiff „Open Arms“ aufgezeichnet hatte.

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Rückführungen verstoßen gegen Völkerrecht

Massenrückführungen ohne vorherige Prüfung des Anrechts auf Asyl verstoßen gegen das Völkerrecht. Auf See gerettete Flüchtlinge müssen zudem laut internationalem Seerecht in einen sicheren Hafen gebracht werden. In Libyen werden Flüchtlinge in Internierungslager eingesperrt, in denen laut den Vereinten Nationen und Menschenrechtsorganisationen Gewalt und Not herrschen. Mehrmals wurden Migranten dort vom Sicherheitspersonal getötet.

Betreiber von Handelsschiffen haben in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass die Mittelmeeranrainer wie Italien oder Malta oftmals die Aufnahme der Geretteten verweigern. Zugleich sind Frachter durch das Seerecht verpflichtet, Menschen aus Seenot zu retten. Die „Asso 28“ gehört dem Unternehmen Augusta Offshore, das auch für Konzerne operiert, die vor der libyschen Küste Ölplattformen betreiben. (epd/mig) Aktuell Recht

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