Hintergrund
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum EU-Lieferkettengesetz
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für ein Lieferkettengesetz vorgestellt. Es soll Unternehmen Sorgfaltspflichten zugunsten von Umwelt und Menschenrechten auferlegen. MiGAZIN erklärt die wichtigsten Punkte.
Von Phillipp Saure Donnerstag, 24.02.2022, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 23.02.2022, 16:42 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Was soll das Gesetz bewirken?
Firmen sollen dazu gebracht werden, die Menschenrechte und die Umwelt systematisch in ihrem Handeln zu berücksichtigen. Denn die Wirtschaft trägt in aller Welt zu Verletzungen der Menschenrechte und zur Zerstörung der Umwelt bei. Bekannte Beispiele sind die Ausbeutung von Näherinnen in Asien und Minenarbeitern in Afrika, das Einleiten von Müll und Chemikalien in Gewässer und Böden oder der Ausstoß von Treibhausgasen in die Luft.
Was müssen die Firmen tun?
Die Unternehmen müssen dem Plan zufolge Risiken für Menschenrechte und Umwelt identifizieren, Prozesse für den Umgang damit entwickeln, den Mitarbeitern Regeln vorschreiben und das Thema insgesamt in ihrer Arbeit verankern. Ihre Strategien sind jährlich zu aktualisieren. In einem früheren Entwurf des Gesetzesvorschlags hieß es, dass die Strategien auch zu veröffentlichen seien. Diese Vorgabe fehlt an dieser Stelle im endgültigen Vorschlag.
Was ist bei Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschädigungen zu tun?
Bei schädlichen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten müssen die Firmen Maßnahmen ergreifen, um sie zu verhindern oder zu minimieren. Das kann etwa Investitionen in Produktion und Infrastruktur bedeuten, die Aufstellung von Aktionsplänen mit festen Fristen und Indikatoren, das Einfrieren von Geschäftsbeziehungen und Ausgleichszahlungen an Betroffene.
Für welche Firmen gelten die Vorgaben?
Das Gesetz gilt direkt für geschätzt 17.000 Unternehmen. Welche genau darunter fallen, hängt von Mitarbeiterzahl, Umsatz, Branche sowie dem Sitz der Firma und den Kombinationen dieser Faktoren ab. Es können schon Firmen ab 251 Mitarbeitern betroffen sein, sofern sie in Bereichen mit hohen Risiken tätig sind: beispielsweise Textilfirmen und solche, die Bodenschätze ausbeuten.
Welche Unternehmen sind indirekt betroffen?
Die Sorgfaltspflichten umfassen nicht nur die direkt betroffenen Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften, sondern auch Zulieferer und andere Geschäftspartner entlang der Lieferketten. Auch mit Blick auf deren Handeln tragen die direkt angesprochenen Unternehmen also Verantwortung. Es muss sich allerdings mindestens um „feste Geschäftsbeziehungen“ handeln.
Wie sollen die Unternehmen zum Mitmachen gebracht werden?
Das Gesetz sieht bei Verstößen Sanktionen vor. Auch eine zivilrechtliche Haftung wird eingeführt. Die Kommission wirbt zudem damit, dass das Gesetz den Unternehmen auch dient: Es würde ihnen Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen bringen.
Was passiert nun?
Der Gesetzesvorschlag wird an das Europaparlament und den Rat der EU übermittelt, der die Regierungen der Mitgliedsländer vertritt. Rat und Parlament diskutieren und verändern ihn nach ihren Wünschen und entwickeln jeweils eine gemeinsame Position ihrer Institution. Dann verhandeln Unterhändler von Rat und Parlament den endgültigen Text. (epd/mig) Aktuell Wirtschaft
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