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Disziplinarverfahren eingeleitet

Sächsischer AfD-Richter Jens Maier wieder im Dienst

Der als Rechtsextremist eingestufte Richter Jens Maier ist am Montag in den sächsischen Justizdienst zurückgekehrt. Er trat sein Amt im osterzgebirgischen Dippoldiswalde an. Doch die Behörden gehen gegen ihn vor. Republikanische Anwälte kritisieren Politik, Ministerium und die sächsische Justiz scharf.

Dienstag, 15.03.2022, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 14.03.2022, 15:53 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier ist am Montag als Richter in den sächsischen Justizdienst zurückgekehrt. Allerdings hat das Dresdner Landgericht gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass Maier „die Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt hat“, teilte das Landgericht in Dresden mit. Es gebe damit „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens“ durch den 60-jährigen Richter rechtfertigten.

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Maier hatte in der Vergangenheit mehrfach mit rechtsextremen Aussagen für Schlagzeilen gesorgt. Der Verfassungsschutz stufte ihn als Rechtsextremisten ein. Nach seinem Ausscheiden als AfD-Bundestagsabgeordneter 2021 ist Maier seit Montagmorgen wieder im Richteramt. Er trat seinen Dienst am Amtsgericht Dippoldiswalde im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge an, wie der Direktor des Gerichts, Rainer Aradei-Odenkirchen, dem „Evangelischen Pressedienst“ bestätigte. Maier werde „für allgemeine zivilrichterliche Angelegenheiten“ sowie „auch für Nachlasssachen und kleine Nebengebiete zuständig“ sein.

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Antrag auf Versetzung in den Ruhestand

Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens war laut Justizministerium erst nach einem Dienstantritt möglich. Dafür zuständig sei im Fall Maier das Landgericht Dresden mit der unmittelbaren Dienstvorgesetzten. Aktuell sei dies die Vizepräsidentin des Landgerichtes Dresden, Stefanie Vossen-Kempkens, da die Stelle des Landgerichtspräsidenten derzeit vakant ist.

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Zudem hatte das Justizministerium beim Dienstgericht für Richter einen Antrag gestellt, Maier in den Ruhestand zu versetzen und ihm vorläufig die Amtsgeschäfte zu untersagen. Die Kammer in Leipzig hatte jedoch am Freitag mitgeteilt, sie könne erst nach dem 14. März darüber entscheiden. Das Ministerium hatte sein Vorgehen mit der „Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege“ begründet.

Justizministerin begrüßt Disziplinarverfahren

Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) begrüßte die Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Es sei wichtig, dass neben dem von ihr bereits gestellten Antrag auf Versetzung in den Ruhestand und dem Eilantrag auf Verbot der Führung der Amtsgeschäfte auch disziplinarischen Ermittlungen durchgeführt werden, sagte sie. Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienste des Freistaates Sachsen müssten sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten.

Der Republikanische Anwaltsverein kann nicht nachvollziehen, dass Maier überhaupt wieder zurück auf den Richterstuhl darf. Das „offenbart erneut die eklatanten Fehler, die seitens des Ministeriums, der Justiz und der im Sächsischen Landtag vertretenen demokratischen Parteien gemacht wurden“, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme. Die Anwälte sehen die Politik in der Verantwortung, die eine Richteranklage hätte einleiten können. „Damit beweist die in Sachsen regierende Koalition aus CDU, SPD und Grünen eine demokratische Verantwortungslosigkeit sondergleichen“, heißt es.

„Einsetzen für Rechtsstaat hätte anders aussehen können“

Auch das sächsische Justizministerium trage eine Mitschuld an der derzeitigen Situation. Es habe nur unter öffentlichen Druck überhaupt versucht, die Rückkehr von Jens Maier zu verhindern. Und schließlich sei auch aus der sächsischen Justiz lange nichts zu hören gewesen. „Keine öffentliche Abgrenzung, keine Positionierung – die Richter und Richterinnen, die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen bleiben zum Großteil still“, so die Kritik der Anwälte. „Ein Einsetzen für Demokratie und Rechtsstaat hätte anders aussehen können“.

Der frühere Bundestagsabgeordnete Maier wurde mit Wirkung zum 14. März dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen, um seinen nach dem Abgeordnetengesetz bestehenden Rückkehranspruch zu erfüllen. In Sachsen ist laut Justizministerium für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegenüber einer Richterin oder einem Richter grundsätzlich zunächst nicht das Ministerium, sondern die oder der unmittelbare Dienstvorgesetzte zuständig.

Anwälte kritisieren Zuweisung zum Amtsgericht Dippoldiswalde

Auch diese Entscheidung stößt beim Republikanischen Anwälteverein auf Kritik. „Weshalb die Justizministerin Jens Maier keine Aufgabe im Justizministerium zuwies, sondern ihn an das Amtsgericht Dippoldiswalde schickte, erklärte sie ebenfalls nicht. Prinzipiell wäre die Zuweisung ins Ministerium möglich gewesen und hätte zur Folge gehabt, dass die Ministerin selbst als direkte Dienstvorgesetzte für ein Disziplinarverfahren unmittelbar zuständig gewesen wäre“, heißt es.

Maier war bis 2017 Richter am Dresdner Landgericht. Nachdem er sein Bundestagsmandat bei der Wahl 2021 verloren hatte, stellte er einen Antrag auf Rückkehr in den sächsischen Justizdienst. Dies stieß in der Öffentlichkeit auf Kritik. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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