Deutsch-polnische Grenze
Bundespolizei weist Rassismusvorwürfe zurück
Die Bundespolizei weist Vorwürfe zurück, an der deutsch-polnischen Grenze käme es rassistischen zu Zurückweisungen von Geflüchteten aus der Ukraine. Bei der Einreise sei nur die Dokumentenlage entscheidend und nicht die Herkunft oder das Aussehen. Eine Frage nach Zahlen, wie viele Menschen bisher zurückgewiesen wurden, lässt die Bundespolizei jedoch unbeantwortet.
Freitag, 18.03.2022, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 18.03.2022, 6:45 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Bundespolizei lässt nach eigenen Angaben Flüchtlinge aus der Ukraine unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit nach Deutschland einreisen. Im Rahmen einer intensivierten Binnengrenzfahndung würden Pass- und Reisedokumente an der deutsch-polnischen Grenze im größtmöglichen Umfang gesichtet, sagte eine Sprecherin dem „Evangelischen Pressedienst“ am Donnerstag in Berlin. Maßgeblich für polizeiliche Maßnahmen seien dabei nicht Herkunft oder Aussehen, sondern die Dokumentenlage.
Nach Kriegsbeginn waren Vorwürfe gegen die Bundespolizei erhoben worden, unter den Ukraine-Flüchtlingen vor allem nicht-weiße Menschen mitunter zunächst an der Einreise zu hindern. Betroffenenberichten zufolge wurden Nicht-Ukrainer auch in Polen und in der Ukraine von der Flucht zurückgehalten. Zeugen berichten, dass sie aus Bussen und Bahnen zurückgedrängt worden seien, mit der Begründung, Ukrainer hätten Vorzug.
Die Sprecherin der Bundespolizei weist die Vorwürfe zurück. Nur wenn Personen festgestellt werden, gegen die ein nationales Einreise- oder Aufenthaltsverbot, eine schengenweite Einreiseverweigerung oder ein Haftbefehl bestehen oder bei denen erhebliche Zweifel an der Vertriebenensituation vorliegen, würden polizeiliche Maßnahmen einschließlich der Prüfung aufenthaltsbeendender Maßnahmen vorgenommen. Beim Vorliegen eines Schutzersuchens würden die Betroffenen in der Regel an die Ausländerbehörden oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet.
Polizei lässt offen, wie viele zurückgewiesen wurden
Das Bundesinnenministerium hatte bereits am 14. März 2022 Hinweise zur Umsetzung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine veröffentlicht. Danach fallen alle Drittstaatsangehörigen in den Anwendungsbereich der EU-Massenzustrom-Richtlinie, wenn sie sich vor dem 24. Februar 2022 mit einem rechtmäßigen Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben und wenn sie nicht „sicher und dauerhaft“ in ihr ursprüngliches Herkunftsland zurückkehren können.
Das bestätigte die Sprecherin der Bundespolizei. Fragen zur Zahl der Einreisenden, denen die Weiterfahrt an der deutsch-polnischen Grenze zunächst verweigert wurde, blieben jedoch unbeantwortet. (epd/mig) Aktuell Panorama
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