Zu viel, zu wenig
Faesers Bleiberechts-Pläne in der Kritik
Die von Bundesinnenministerin Faeser angekündigte Reform der Migrationspolitik erntet Kritik. Der Union geht sie zu weit und setzt falsche Anreize, Menschenrechtlern geht sie nicht weit genug und bleibt hinter den Erwartungen zurück.
Mittwoch, 08.06.2022, 19:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.06.2022, 13:50 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm (CDU), hat grundsätzliche Bedenken gegen die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), abgelehnten, aber langjährig geduldeten Asylbewerbern die Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt zu geben. Damit werde ein massiver Anreiz für unerlaubte Migration nach Deutschland geschaffen, sagte Throm dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. „Außerdem höhlt die Ampelkoalition mit ihrer Initiative das Asylrecht aus“, sagte der CDU-Politiker.
„Es muss einen Unterschied machen, ob ein Asylverfahren mit einem Schutzstatus endet oder der Asylantrag abgelehnt wird. Wenn aber auch ein abgelehnter Asylantrag dazu führt, dauerhaft legal in Deutschland bleiben zu dürfen, dann würde ein Asylverfahren weitgehend sinnlos“, argumentierte der Jurist. Faeser hatte am Dienstag ein „Chancen-Aufenthaltsrecht“ für gut integrierte Geduldete angekündigt. Das neue Bleiberecht ist für Migranten vorgesehen, die zwar nur geduldet sind, aber seit fünf Jahren oder länger gut integriert in Deutschland leben.
Hinter den Erwartungen zurückgeblieben
Die Innenministerin sagte dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“, sie wolle die Migrationspolitik grundsätzlich umgestalten. „Mit unserem Chancen-Aufenthaltsrecht werden wir dafür sorgen, dass Menschen, die gut integriert sind, auch gute Perspektiven haben. Die bisherige Praxis der Kettenduldungen beenden wir.“ Straftäter und Menschen, die die Abschiebung aufgrund von Falschangaben verhindert haben, sollten vom Chancen-Aufenthaltsrecht ausgeschlossen bleiben.
Menschenrechtlern zufolge bleiben die bisher bekannt gewordenen Reformbemühungen hinter den Erwartungen zurück. Beim Chancen-Aufenthaltsrecht etwa sei Sippenhaft vorgesehen. Sobald ein Familienmitglied strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, finde die Regelung auf die gesamte Familie keine Anwendung. Vermisst wird auch der Wegfall von Spracherfordernisses beim Ehegattennachzug. Dieser soll bisher vorliegenden Informationen zufolge nur bei Fachkräften wegfallen. (epd/mig) Aktuell Politik
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