Brandenburg
Kampf gegen Antiziganismus soll Staatsziel werden
Die Bekämpfung von Antiziganismus soll in Brandenburg Verfassungsrang bekommen. Zentralrat der Sinti und Roma begrüßt die geplante Verfassungsänderung. Zu den neu formulierten Staatszielen gehören auch die Förderung jüdischer Kultur und jüdischen Lebens.
Donnerstag, 09.06.2022, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 09.06.2022, 13:09 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Bekämpfung von Antisemitismus und Antiziganismus soll in Brandenburg Verfassungsrang bekommen. Auf eine entsprechende Änderung der vor 30 Jahren in einem Volksentscheid beschlossenen Landesverfassung haben sich die Regierungsfraktionen von SPD, CDU und Grünen sowie die Oppositionsfraktion der Linken verständigt. Die geplanten Änderungen wurden am Dienstag im Landtag in Potsdam vorgestellt und sollen voraussichtlich in gut zwei Wochen im Parlament beschlossen werden.
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma begrüßt die geplante Änderung. Mit der Aufnahme der Bekämpfung des Antiziganismus als Staatsziel wäre Brandenburg nach Schleswig-Holstein das zweite Bundesland, das dies in seiner Verfassung festschreibe, sagte Zentralratspräsident Romani Rose. „Dies wäre ein wichtiger Schritt, der deutlich machen würde, dass Sinti und Roma seit Jahrhunderten in Deutschland beheimatet sind, auch in Brandenburg.“
Die Aufnahme des neuen Staatsziels „wäre ein deutliches Zeichen, dass der demokratische Rechtsstaat in Zeiten von wieder erstarkendem Nationalismus und Neonazismus nach der Erfahrung aus der Geschichte Verantwortung übernimmt für unsere gemeinsame Zukunft“, sagte Rose. Die Verfassungsänderung würde zudem „mit Sicherheit eine große Strahlkraft entfalten, auch in die übrigen Bundesländer“.
Förderung jüdischer Kultur und jüdischen Lebens
Zu den neu formulierten Staatszielen gehören auch die Förderung jüdischer Kultur und jüdischen Lebens, die Vertiefung der Freundschaft zum Nachbarland Polen und der Schutz der als Plattdeutsch bekannten niederdeutschen Sprache. Die Landesverfassung soll zudem geschlechtergerecht formuliert werden und künftig Frauen und Männer gleichermaßen benennen oder neutrale Begriffe bekommen.
Als weitere Änderung soll die Vergabe eines Vizepräsidentenamtes im Landtag an die zweitgrößte Fraktion abgeschafft werden. Für die Wahl des Präsidenten und der zwei Vizepräsidenten haben derzeit die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Stärke das Vorschlagsrecht. Zweitstärkste Fraktion ist aktuell die AfD, deren Abgeordneter Andreas Galau sein Amt als Vizepräsident verlieren könnte. Für die Neufassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit von 59 der 88 Abgeordneten erforderlich. Die Befürworter verfügen nach eigenen Angaben derzeit über genau 59 Stimmen. (epd/mig) Aktuell Politik
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