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Europäischer Gerichtshof

Österreich diskriminiert Wanderarbeiter bei Familienbeihilfe

Österreich gewährt Familien Steuervorteile, wenn ihre Kinder nicht ständig in einem anderen EU-Land wohnen. Das diskriminiert ausländische Wanderarbeiter und ist somit europarechtswidrig, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof.

Sonntag, 19.06.2022, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 19.06.2022, 12:29 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Österreichische Regelungen zur Familienbeihilfe und zu bestimmten Steuervergünstigungen diskriminieren Wanderarbeiter und sind europarechtswidrig. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg und gab damit einer Klage der EU-Kommission in vollem Umfang statt. (AZ: C-328/20)

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2019 hatte Österreich die Familienbeihilfe sowie Steuervergünstigungen für Erwerbstätige, deren Kinder ständig in einem anderen EU-Land wohnen, geändert, erläuterte der EuGH. Es führte einen Anpassungsmechanismus für die Berechnung ein. Er richte sich nach dem Preisniveau im jeweiligen Land. „Dieser Anpassungsmechanismus stellt daher eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, die jedenfalls nicht gerechtfertigt ist“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

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Damit habe Österreich gegen die EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verstoßen, so die Luxemburger Richter. Denn Familienleistungen dürften dem Gesetz zufolge nicht deshalb gekürzt oder geändert werden dürften, weil der Berechtigte oder seine Angehörigen in einem anderen als dem Staat wohnen, der sie gewährt. Der Gerichtshof weist darauf hin, „dass nach dem Unionsrecht im Bereich der sozialen Sicherheit jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit der Wanderarbeitnehmer unzulässig ist.“

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Diskriminierung bei Familienleistungen

Darüber hinaus stellte der EuGH mit Blick auf die Familienleistungen sowie die Steuervergünstigungen eine unzulässige Diskriminierung von Ausländern fest. Denn der Anpassungsmechanismus treffe „im Wesentlichen die Wanderarbeitnehmer, da insbesondere ihre Kinder möglicherweise in einem anderen Mitgliedstaat wohnen“, erklärte das Gericht.

Zudem kämen die Betroffenen großenteils aus Ländern mit niedrigeren Lebenshaltungskosten als Österreich. Dadurch würden Leistungen und Vergünstigungen bei ihnen vor allem nach unten angepasst. (epd/mig) Aktuell Recht

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