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30 Jahre nach Volksentscheid

Kampf gegen Antiziganismus wird in Brandenburg Staatsziel – ganz knapp

Vor 30 Jahren wurde per Volksentscheid beschlossen, dass Bekämpfung von Antisemitismus und Antiziganismus in Brandenburg Verfassungsrang bekommen soll. Jetzt wurde sie im Landtag bestätigt – ganz knapp. Zivilgesellschaft fordert Umsetzung. AfD könnte Amt verlieren.

Donnerstag, 23.06.2022, 16:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 23.06.2022, 16:03 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Bekämpfung von Antisemitismus und Antiziganismus bekommt in Brandenburg Verfassungsrang. Eine entsprechende Änderung der vor 30 Jahren in einem Volksentscheid beschlossenen Landesverfassung wurde am Donnerstag vom Landtag in Potsdam bestätigt. Dafür war in dritter Lesung eine Zwei-Drittel-Mehrheit von 59 der insgesamt 88 Abgeordneten erforderlich. Für die Verfassungsänderung stimmten 59 der anwesenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier, 18 lehnten die Verfassungsänderung ab, sechs enthielten sich.

Aus der Zivilgesellschaft erntete der Beschluss Lob. Judith Porath von der „Opferperspektive – Aktionsbündnis Brandenburg“ fordert jetzt die praktische Umsetzung der formulierten Ziele. Viel zu oft weiche die Lebensrealität von den Verfassungszielen ab. „Bereits 2013 hat Brandenburg den Kampf gegen Rassismus in die Verfassung aufgenommen. Wir mussten jedoch erleben, dass es nach 2015 zu einem massiven Anstieg rassistischer Gewalttaten und anderer rassistischer Vorfälle kam. Auch rassistische Diskriminierungen durch öffentliche Stellen sind nach wie vor ein verbreitetes Problem in Brandenburg“, so Judith Porath.

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AfD könnte Amt verlieren

Zu den neu formulierten Staatszielen gehören auch die Förderung jüdischer Kultur und jüdischen Lebens, die Weiterentwicklung freundschaftlicher Beziehungen zum Nachbarland Polen und der Schutz der als Plattdeutsch bekannten niederdeutschen Sprache. Die Landesverfassung wird nun zudem geschlechtergerecht formuliert, künftig werden Frauen und Männer gleichermaßen benannt oder neutrale Begriffe benutzt.

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Mit der Verfassungsänderung wird auch eine erst 2015 eingeführte Neuerung wieder abgeschafft, mit der die Ämter des Präsidenten und der Vize-Präsidenten nach der Stärke der Fraktionen vergeben wurden. Damit stand der AfD 2019 das Amt des ersten Vizepräsidenten zu. Künftig besteht nur noch die Verpflichtung, ein Vizepräsidentenamt an eine Oppositionsfraktion zu vergeben. Größte Oppositionsfraktion ist derzeit die AfD, deren Abgeordneter Andreas Galau sein Amt als Vizepräsident nun verlieren könnte. (epd/mig) Aktuell Politik

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