Ertrinkende nicht gerettet

EGMR: Griechenland muss Flüchtlingen 330.000 Euro Entschädigung zahlen

2014 starben bei einem Untergang eines Bootes elf Geflüchtete. Griechenland wurde vorgeworfen, nicht alles für die Rettung der Menschen unternommen zu haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Griechenland jetzt zu einer Entschädigungszahlung verurteilt.

Donnerstag, 07.07.2022, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 07.07.2022, 13:16 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Beim Untergang eines Flüchtlingsbootes, bei dem 2014 elf Menschen starben, haben die griechischen Behörden nicht alles getan, um die Insassen zu retten. Damit sei Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention – das Recht auf Leben – verletzt worden, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag in Straßburg. Auch seien die Überlebenden erniedrigt worden. Griechenland müsse den 16 Klägern insgesamt 330.000 Euro Entschädigung zahlen.

Am 20. Januar 2014 war in der Ägäis ein Fischerboot mit 27 Flüchtlingen untergegangen. Die Kläger, 13 Afghanen, zwei Syrer und ein Palästinenser, waren an Bord und machten die griechische Küstenwache für den tödlichen Unfall verantwortlich. Das Schiff der Küstenwache sei mit sehr hoher Geschwindigkeit unterwegs gewesen, um die Flüchtlinge in Richtung türkischer Gewässer zurückzudrängen, was zum Kentern des Fischerboots geführt habe. Nach Angaben der griechischen Behörden kenterte das Boot dagegen aufgrund von Panik an Bord.

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Weil es gravierende Mängel in den Ermittlungen gab, könne der EGMR die genauen Umstände des Untergangs des Schiffes nicht klären, erläuterte das Gericht. Die Kläger hatten aber insbesondere gerügt, dass der gesamte Einsatz der Küstenwache nicht so durchgeführt worden sei, dass der Schutz ihres Rechts auf Leben und das ihrer Angehörigen gewährleistet gewesen sei. Hier gab ihnen das Gericht recht. (epd/mig)

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