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Nur einen Kieselstein geworfen

Geringere Strafe für Angriff auf jüdisches Restaurant in Chemnitz

Einer der Angreifer auf das jüdische Restaurant „Schalom“ in Chemnitz wurde erstinstanzlich zu 12 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Vor dem Berufungsgericht kam er jetzt mit einer Bewährungsstrafe davon. Begründung: Der Täter habe nur einen kleinen Kieselstein geworfen. Generalstaatsanwalt hat bereits Revision eingelegt.

Sonntag, 24.07.2022, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 24.07.2022, 10:28 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Nach dem antisemitischen Angriff auf das jüdische Restaurant „Schalom“ in Chemnitz im August 2018 ist die Strafe für einen der Täter in einem Berufungsprozess reduziert worden. Anders als das Amtsgericht sah das Landgericht Chemnitz keinen Fall von schwerem Landfriedensbruch und verurteilte den Angeklagten statt zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe zu zehn Monaten auf Bewährung, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Bewährungszeit sei auf drei Jahre festgelegt worden. Zudem muss der Mann 1.500 Euro an den Verein „Aktion Sühnezeichen Friedensdienste“ zahlen.

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Damit ist die Sache aber noch nicht abgeschlossen. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte, hat sie gegen das Berufungsurteil Revision eingelegt. Nach Eingang der schriftlichen Urteilsgründe werde geprüft, ob das Rechtsmittel weiterverfolgt wird, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Freitag in Dresden mit.

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Das jüdische Restaurant war im August 2018 von einer mindestens zehnköpfigen Gruppe attackiert worden. Die Angreifer warfen Steine, der Wirt wurde dabei an der Schulter verletzt. Die Attacke ereignete sich am Rande rechtsextremer Aufmärsche, die Chemnitz bundesweit in die Negativ-Schlagzeilen brachten. Auslöser war der gewaltsame Tod eines 35-jährigen Chemnitzers auf einem Stadtfest.

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Nur ein kleiner Kieselstein

Zu dem Berufungsverfahren gegen den Mann aus Niedersachsen ist es laut Gericht auf Bestreben der Generalstaatsanwaltschaft gekommen. Das Landgericht Chemnitz sah den Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs als nicht erwiesen an, da dem Täter nur ein kleiner Kieselstein als „Wurfgeschoss“ zugeordnet werden konnte.

Die Ermittler waren dem vorbestraften Mann auf die Spur gekommen, weil ein DNA-Abgleich eine Übereinstimmung zeigte. Andere Beteiligte des Angriffs konnten nicht gefasst werden. In Schwarz gekleidete vermummte Täter hatten dem Restaurantbetreiber zufolge bei dem Übergriff unter anderem „Hau ab aus Deutschland, Du Judensau“ gegrölt.

Der Mann habe das Urteil angenommen, hieß es. Die Staatsanwaltschaft könne binnen Wochenfrist Revision zum Oberlandesgericht einlegen. (epd/mig) Aktuell Recht

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