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EuGH-Urteil zu Sea-Watch

Italien darf Rettungsschiffe nicht grundlos kontrollieren

Schiffe von Seenotrettungsorganisationen dürfen für Kontrollen festgehalten werden. Dies gilt aber nur, wenn eine eindeutige Gefahr vorliegt. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall der „Sea-Watch“ entschieden. Die Seenotretter werten die Entscheidung als Erfolg.

Montag, 01.08.2022, 15:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 02.08.2022, 7:39 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Behörden dürfen Schiffe humanitärer Organisationen künftig nur noch aus triftigem Grund kontrollieren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag in Luxemburg entschieden. Das Urteil schaffe „Rechtssicherheit für die Seenotrettung“, sagte Sea-Watch-Sprecher Oliver Kulikowski dem „Evangelischen Pressedienst“. Die Organisation hatte geklagt, weil italienische Behörden im Sommer 2020 die beiden Schiffe „Sea-Watch 3“ und „Sea-Watch 4“ über Monate festgehalten hatten.

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Staaten dürfen in ihren Häfen dem Urteil zufolge grundsätzlich auch Schiffe humanitärer Organisation kontrollieren. Für eine Kontrolle müssten die Behörden „jedoch konkret und detailliert nachweisen, dass belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, die Arbeitsbedingungen an Bord oder die Umwelt vorliegen“, entschieden die Richter. Mit dieser Entscheidung ist das Gericht der Rechtsauffassung des EuGH-Generalanwalts gefolgt. Er hatte bereits im Februar dieses Jahres sein Gutachten vorgelegt.

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Sea-Watch wertet das als Erfolg. „Dass Hafenstaatkontrollen weiterhin an NGO-Schiffen stattfinden dürfen, ist gut so. Denn sie sollen der Schiffssicherheit dienen, an der auch uns sehr viel liegt“, teilte die Nichtregierungsorganisation (NGO) auf Twitter mit. Anlass der Klage sei die Willkür der Kontrollen gewesen.

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Personenzahl kein Grund, aber…

Die beiden Schiffe „Sea-Watch 3“ und „Sea-Watch 4“ waren auch mit der Begründung überprüft worden, dass sie eine weitaus höhere Zahl von Personen an Bord aufgenommen hätten als zulässig gewesen sei. Rettungsschiffe steuern oft mit Hunderten Flüchtlingen und Migranten die Häfen an. Das Gericht stellte nun klar, dass die Personenzahl für sich genommen keinen Grund darstellen dürfe, der eine Kontrolle rechtfertige.

Außerdem hatten die italienischen Behörden von den Sea-Watch-Schiffen eine Zertifizierung als Rettungsschiff verlangt. Diese Kategorie gebe es in Deutschland aber nur für Rettung im staatlichen Auftrag, nicht für eine zivilgesellschaftliche Initiative, erklärte Kulikowski. Auch das Gericht wies diese Forderung der italienischen Behörden zurück. Die „Sea-Watch 3“ und „Sea-Watch 4“ führen unter deutscher Flagge und erfüllten alle Forderungen des Flaggenstaats. Der Hafenstaat sei nicht befugt, weitere als die vom Flaggenstaat ausgestellten Zeugnisse zu verlangen, heißt es in der Mitteilung des EuGH. (epd/mig) Aktuell Recht

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