Verwaltungsgericht Berlin
Klage gegen Umbenennung der Mohrenstraße abgewiesen
Die Berliner Mohrenstraße hätte bereits im Oktober 2021 umbenannt werden sollen. Zahlreiche Widersprüche haben das verhindert. Jetzt das Verwaltungsgericht über eine Klage entschieden und sie abgewiesen.
Donnerstag, 18.08.2022, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 18.08.2022, 13:05 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Gegen die Umbenennung einer Straße in Berlin können sich nur Anwohnende juristisch wehren. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines Mannes aus dem Stadtteil Lichtenberg abgewiesen, der die beabsichtigte Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin-Mitte auf dem Rechtsweg verhindern wollte. Im Falle der Mohrenstraße fehle es dem Kläger an der erforderlichen Klagebefugnis, urteilte das Gericht laut Mitteilung vom Donnerstag. (VG 1 K 88/22).
Straßenumbenennungen unterlägen der gerichtlichen Kontrolle nur, soweit ein Verstoß gegen das Willkürverbot oder die Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechte vorliege. Eine solche Verletzung könne insoweit lediglich durch Anwohner geltend gemacht werden. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Zahlreiche Widersprüche verhindern Umbenennung
Laut Gericht wandte sich der Kläger im Juni vergangenen Jahres gegen die Entscheidung des Bezirksamtes Mitte, die Straße in Anton-Wilhelm-Amo Straße umzubenennen. Das Bezirksamt wies den Widerspruch zurück und erhob eine Gebühr in Höhe von 148,27 Euro, die vom Gericht als rechtmäßig eingestuft wurde.
Wegen des problematischen Hintergrundes des Namens sollte die Mohrenstraße bereits zum 1. Oktober 2021 umbenannt werden. Anton-Wilhelm-Amo war im 18. Jahrhundert der erste bekannte Philosoph afrikanischer Herkunft in Deutschland, der an den Universitäten Wittenberg, Halle und Jena lehrte. Wegen zahlreicher eingelegter Widersprüche ist die Umbenennung bisher nicht in Kraft getreten. (epd/mig) Aktuell Recht
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Es ist schon mehr als bedenklich, dass ein Mann aus Lichtenberg gegen die (ohnehin überfällige) Umbenennung der ‚Mohrenstraße‘ geklagt hatte, obwohl er – ja wie sollte es auch anders sein – als weißer Mann von ganz woanders ohnehin doch gar nicht betroffen war.
Es ist zudem schon aberwitzig-aber auch mehr als bedenklich: auf der einen Seite werden die Schwarzen („Mohren“) immer wieder rassistisch bedroht und angegriffen, aber auf der anderen Seite sollte der Erhalt des kolonial-rassistischen Straßennamen erstritten werden.
Endlich mal und überfällig ein richtiges Gerichtsurteil!