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Demokratiefördergesetz

Regierung will mit Gesetz Projekte gegen Extremismus sichern

Die Bundesregierung will die langfristige Förderung von Projekten gegen Extremismus auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Ziel: Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements. Bisher werden Projekte befristet gefördert.

Sonntag, 25.09.2022, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 25.09.2022, 12:08 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Bundesregierung will offenbar mit einem eigenen Gesetz zivilgesellschaftliche Projekte gegen Extremismus dauerhaft mit Geld aus dem Bundeshaushalt fördern. Das geht aus einem Referentenentwurf für das Demokratiefördergesetz (DFördG) des Bundesinnenministeriums und des Bundesfamilienministeriums hervor, über den die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichteten. Ziel sei die „Förderung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des zivilgesellschaftlichen Engagements“.

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Zu den Projekten von zivilen Trägern, die künftig mit Geld aus dem Bund gefördert werden sollen, gehörten etwa Beratungs- und Präventionsarbeit, aber auch Angebote der politischen Bildung sowie Betroffenengruppen und Ausstiegsprogramme für Menschen aus extremistischen Szenen. Im Zentrum stehe dabei vor allem „die dringend notwendige Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundene nachhaltige Absicherung der Fördermaßnahmen“, heißt es in dem Entwurf, der den Zeitungen vorlag.

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Der Bund werde „eine angemessene Finanzierung von Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie“ nach „Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes sicherstellen“, zitieren die Zeitungen aus dem Entwurf. Dem Bund käme bei der Extremismus-Prävention „eine besondere Verantwortung“ zu, da „menschenfeindliche Phänomene nicht lokal oder regional begrenzt sind, sondern bundesweit und zum Teil gar international auftreten“.

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Langfristige Förderung angestrebt

Die unterstützten Maßnahmen sollen demnach wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Nach Angaben der amtierenden Ampel-Koalition hätten zwischen Februar und Mai rund 170 Verbände, Fachorganisationen sowie Forschende an der Ausgestaltung des Demokratiefördergesetzes mitgewirkt, hieß es.

Bisher werden Akteure der politischen Bildung oder der Extremismus-Prävention durch den Bund lediglich befristet und meist in „Modellprojekten“ gefördert. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag eine „verbindliche und langfristig angelegte Stärkung der Zivilgesellschaft“ im Rahmen eines Demokratiefördergesetzes angekündigt. (epd/mig) Aktuell Politik

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