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Akten geschwärzt

Hanau-Untersuchungsausschuss klagt gegen den Generalbundesanwalt

Der Hanau-Untersuchungsausschuss klagt gegen Generalbundesanwalt wegen Aktenschärzungen. Die Klage soll vom Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren behandelt werden und werde keinen Einfluss auf den zeitlichen Ablauf der Aufklärungsarbeit haben.

Mittwoch, 02.11.2022, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 02.11.2022, 13:59 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags zu dem rassistisch motivierten Anschlag von Hanau 2020 klagt gegen den Generalbundesanwalt in Karlsruhe wegen geschwärzter Aktenstellen. Diesen Beschluss hat der Ausschuss in nichtöffentlicher Sitzung einstimmig gefasst, wie der Vorsitzende Marius Weiß (SPD) am Dienstag in Wiesbaden sagte.

Zunächst will das Gremium einstweiligen Rechtsschutz gegen die oberste Anklagebehörde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Anspruch nehmen, damit die Klage im Eilverfahren behandelt werden kann. Der Ausschussvorsitzende sagte, er habe wiederholt Kontakt zur Bundesanwaltschaft aufgenommen, um eine einvernehmliche Lösung wegen der Schwärzung von Aktenteilen zu suchen. Denn die Übersendung von Akten mit unberechtigt vorgenommenen Schwärzungen komme einer Versagung der Herausgabe gleich, erläuterte Weiß.

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„Dies beschränkt den Ausschuss in der Erfüllung des ihm vom Parlament gestellten Untersuchungsauftrags“, kritisierte der SPD-Abgeordnete. Das Gremium war auf Antrag der Oppositionsparteien SPD, FDP und Linke eingesetzt worden, um mögliche Versäumnisse der Behörden rund um den Anschlag in Hanau mit neun Toten aufzuklären.

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Ziel: ungeschwärzte Übermittlung

Nachdem der Generalbundesanwalt die Rücknahme der Schwärzungen der Aktenteile nach einer ihm durch den Ausschuss gesetzten Frist abgelehnt habe, sei es nun folgerichtig, den Rechtsweg im Eilverfahren zu wählen. „Ziel unseres Antrags vor dem Bundesverwaltungsgericht ist es, dass der Generalbundesanwalt seine Akten dem Untersuchungsausschuss ungeschwärzt übermittelt“, erläuterte Weiß.

Dieses Verfahren diene der Klärung einer Rechtsfrage und habe keinen Einfluss auf den zeitlichen Ablauf der Aufklärungsarbeit des Ausschusses, sagte Weiß. Diese werde planmäßig fortgesetzt. Als Rechtsvertreter habe der Ausschuss mit Professor Klaus Gärditz von der Universität Bonn einen ausgewiesenen Fachmann auf dem Gebiet der Rechte von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gewinnen können, der auch Kommentator des entsprechenden Bundestagsgesetzes sei. (epd/mig) Aktuell Panorama

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