Hessischer Landtag
Lübcke-Mörder verweigert Aussage vor Untersuchungsausschuss
Die mit Spannung erwartete Aussage des verurteilten Mörders von Walter Lübcke war wenig ergiebig. Auf Anraten seines Anwalts verweigerte er die Aussage, bedauerte aber erneut seine Tat. Nur Kleinigkeiten gab er dann doch noch preis.
Sonntag, 06.11.2022, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 06.11.2022, 12:21 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat vor dem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags im Wesentlichen die Aussage verweigert. Zu Beginn der aus Sicherheitsgründen ins Wiesbadener Landgericht verlegten Vernehmung verlas der Ausschussvorsitzende am Freitag eine entsprechende Erklärung des Anwalts von Stephan Ernst. Darin heißt es, seinem Mandanten stehe das Recht auf Aussageverweigerung zu, um sich nicht selbst zu belasten. Der im Januar 2021 zu lebenslanger Haft verurteilte Ernst selbst gab auf eigenen Wunsch aber ein kurzes Statement ab, in dem er die Tat erneut bereute und zugleich bedauerte, dass er sich der rechtsextremistischen Szene zugewandt hatte.
Dass er Lübcke getötet habe, tue ihm „unendlich leid“, führte Ernst aus. Es vergehe kein Tag, an dem er nicht an die schreckliche Tat denke, „so etwas darf nie wieder geschehen“, fügte der aus der Haft vor den Ausschuss gebrachte Mörder Lübckes hinzu. Sein Kölner Anwalt Mustafa Kaplan, der Ernst auch als Strafverteidiger in seinem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt vertreten hatte, war die ganze Zeit an der Seite seines Mandanten. Der Türkeistämmige Rechtsanwalt Kaplan wurde als Verteidiger bekannt durch die Übernahme öffentlichkeitswirksamer Fälle, auch von Rechtsextremisten.
Nach einer internen Beratung des Ausschusses wurden dann doch einige Fragen gestellt, die Ernst auch beantwortete. Dabei ging es aber vorwiegend um schon bekannte Vorgänge, etwa, dass Ernst mit seinem Arbeitskollegen Markus H. an Schießübungen teilgenommen hatte. Weiter gab er an, nicht vom Verfassungsschutz wegen einer Zusammenarbeit angefragt worden zu sein.
Aussageverweigerung
Vorgeladen worden war der Lübcke-Mörder zu Aussagen über seine Bewaffnung und die Teilnahme an Sprengstoffübungen. Sein Anwalt machte das Recht auf Aussageverweigerung sowohl dafür geltend als auch für einen erst am selben Tag gefassten weiteren Beweisantrag zu möglichen Verflechtungen zwischen ihm sowie seinem freigesprochenen Mitangeklagten Markus H. mit der rechten Szene.
Der von Ernst der Mittäterschaft beschuldigte Markus H. war freigesprochen worden. Ernst wurde als Alleintäter wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, eine mögliche Sicherungsverwahrung behielt es sich vor. Nach Ernst will der Untersuchungsausschuss in einigen Wochen auch den früher mit ihm befreundeten Markus H. noch als Zeugen hören.
Ohne Handschellen
Ernst wurde am Nachmittag in dem Gerichtsgebäude vorgeführt. Er betrat den Raum ohne Handschellen, aber streng von Polizisten bewacht in weinrotem Hemd und einfacher grauer Hose. Weiterer Grund für die Verlegung seiner Vernehmung ins Landgericht war neben den Sicherheitsaspekten, dass Lübckes Mörder nicht im Landtag auftreten sollte, wo der 2020 erschossene Lübcke jahrelang als CDU-Abgeordneter gewirkt hatte.
Der Untersuchungsausschuss soll mögliche Versäumnisse der Behörden vor dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten aufklären. Die Vernehmung von Ernst hatten die Oppositionsfraktionen von SPD und Linken beantragt. Der Ausschussvorsitzende Christian Heinz (CDU) hatte sich skeptisch über den zu erwartenden Ertrag seiner Anhörung geäußert. Ernsts Glaubwürdigkeit wurde in dem Mordprozess infrage gestellt, da er im Lauf der Vernehmungen verschiedene Versionen des Tathergangs erzählt hatte. Das Gericht sah ihn schließlich für schuldig an, Lübcke aus rechtsextremistischen Motiven auf der Terrasse seiner Wohnung in Nordhessen erschossen zu haben. (epd/mig) Aktuell Panorama
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