Aus für "Projektitis"
Bundesregierung bringt Demokratiefördergesetz auf den Weg
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Demokratiefördergesetz beschlossen. Es soll sogenannte Projektitis bei der Extremismusprävention beenden und dauerhafte Strukturen ermöglichen.
Mittwoch, 14.12.2022, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 15.12.2022, 6:02 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Bundesregierung will die Förderung von Demokratieprojekten als Auftrag des Bundes gesetzlich festschreiben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin den Entwurf für das sogenannte Demokratiefördergesetz. Es soll ermöglichen, dass etablierte, gegen Extremismus gerichtete Initiativen und Projekte verlässlicher von der öffentlichen Hand gefördert werden. Man müsse die Demokratie „widerstandsfähiger“ machen, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne).
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ergänzte, die Zivilgesellschaft sei „das stärkste Bollwerk“ gegen Extremismus. Die beiden Ministerinnen haben den Gesetzentwurf gemeinsam erarbeitet und dabei auch Träger von Anti-Extremismus-Projekten und politischer Bildung einbezogen. Sie bekämen mehr Planungssicherheit, versprach Paus mit Blick auf das geplante Gesetz, über das der Bundestag noch beraten muss.
Ein Demokratiefördergesetz ist seit Jahren ein Anliegen der SPD. Bewährte Projekte gegen Extremismus und für Demokratiebildung stehen regelmäßig vor dem Aus, weil nach jetziger Gesetzeslage nur eine befristete Finanzierung möglich ist. Stattdessen müssen für eine Förderung immer wieder andere Projekte ersonnen werden. Als „Projektitis“ kritisieren das Expertinnen und Experten der politischen Bildung. Die Idee einer strukturellen und dauerhaften Förderung dieser Projekte war in der großen Koalition am Widerstand der Union gescheitert.
Förderrichtlinie soll Details regeln
Sie soll nun möglich werden, indem ein gesetzlicher Auftrag des Bundes geschaffen wird, zivilgesellschaftliches Engagement und politische Bildung zu erhalten und zu stärken. Zudem soll der Bund anders als bislang auch selbst Maßnahmen anstoßen dürfen. Bedingung für die Förderung ist Paus zufolge, dass Projekte gemeinnützig sind, sich zum Grundgesetz bekennen sowie sich dem Ziel der Demokratieförderung und Extremismusprävention verpflichtet sehen.
Die konkrete Umsetzung soll eine Förderrichtlinie regeln, die das Ministerium in Zusammenarbeit auch mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft nach dem Gesetzesbeschluss erarbeiten will, voraussichtlich im kommenden Jahr. Dafür sollen die bisherigen Förderrichtlinien von Bundesprogrammen zur Extremismusprävention auf den Prüfstand. Für das größte dieser Programme – „Demokratie leben!“ – ist das Bundesfamilienministerium zuständig. Rund 165 Millionen Euro standen in diesem Jahr dafür zur Verfügung.
Kein Automatismus auf langfristige Förderung
Nicht jedes bislang geförderte Projekt habe mit dem Gesetz automatisch eine längerfristige Förderung, sagte Paus. Sie betonte die Notwendigkeit des geplanten Gesetzes auch mit den jüngsten Durchsuchungen bei Anhängern der „Reichsbürger“-Szene. Das Vorgehen der Behörden zeige zwar, dass die Demokratie in Deutschland wehrhaft sei. Dass die Durchsuchungen notwendig wurden, sei aber auch ein alarmierendes Zeichen dafür, wie die Demokratie bedroht und angegriffen werde.
Faeser beklagte eine Vernachlässigung der politischen Bildung in den vergangenen Jahren. Der Abbau politischer Bildung in der Schule sei ein Fehler gewesen, sagte die Innenministerin. „Vielleicht hat man sich auch zu sicher gefühlt“, ergänzte sie. (epd/mig) Aktuell Politik
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