Studie
Lieferkettengesetz kann Menschenrechtsstandards sichern
Das Lieferkettengesetz ist nach einer Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung geeignet, die Einhaltung von Menschenrechtsstandards zu sichern. Den Experten zufolge liegt der Ball jetzt bei den Unternehmen. Sie müssten Strukturen schaffen.
Dienstag, 20.12.2022, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 20.12.2022, 11:27 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das ab dem kommenden Jahr für große Unternehmen geltende Lieferkettengesetz kann nach Einschätzung von Wissenschaftlern der Hans-Böckler-Stiftung einen wichtigen Beitrag für die weltweite Sicherung von Menschenrechtsstandards leisten. Das neue Gesetz enthalte Sorgfaltspflichten zur Einhaltung von umwelt- und arbeitsbezogenen Menschenrechtsstandards in den Lieferketten, erklärte die Stiftung am Freitag in Düsseldorf. Zu diesem Ergebnis komme eine Studie, die das Hugo-Sinzheimer-Institut für Arbeits- und Sozialrecht (HSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat.
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen mit wenigstens 3.000 Beschäftigten, die Einhaltung grundlegender Regeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen. Ein Jahr später soll die Verpflichtung auf Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten ausgedehnt werden. Zudem liegt bereits ein Entwurf für eine EU-Richtlinie vor, in dem die Grenze bei 500 Mitarbeitern gezogen werden soll.
Unternehmen in der Pflicht
Die betroffenen Unternehmen müssen Strukturen schaffen, die es ihnen ermöglichen, ihren Sorgfalts- und Kontrollpflichten nachzukommen. Dazu gehören etwa ein Lieferketten-Risikomanagement und die Einsetzung von Menschenrechtsbeauftragten. Überdies ergeben sich für die Vertreter der Beschäftigten im Betriebs- und Aufsichtsrat Möglichkeiten zur Mitgestaltung. So habe der Aufsichtsrat die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem neuen Gesetz zu überwachen, hieß es.
Die Studienautorin Reingard Zimmer verweist darauf, dass auch Hauptamtliche von Gewerkschaften Beschwerden einreichen können, um auf bestehende Risiken oder Rechtsverletzungen hinzuweisen. Gewerkschaften hätten außerdem die Möglichkeit, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als zuständige Behörde über die Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch einzelne Unternehmen zu informieren. Außerdem bestehe die Möglichkeit, dass Gewerkschaften im Wege einer sogenannten Prozessstandschaft Rechte von Beschäftigten geltend machen, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind, sagte die Juristin. (epd/mig) Aktuell Wirtschaft
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