Asylantrag abgelehnt
Würzburger Held aus Iran kämpft vor Gericht um Verbleib in Deutschland
Ein mit einem Messer bewaffneter Mann sticht in Würzburg wahllos auf Passanten ein. Einige mutige Menschen stellen sich dem Angreifer entgegen - darunter Chia Rabiei. Ein Jahr später wird sein Asylantrag abgelehnt. Jetzt kämpft er vor Gericht darum, dauerhaft in Deutschland bleiben zu dürfen.
Sonntag, 19.03.2023, 13:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 19.03.2023, 12:16 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das Verwaltungsgericht Würzburg will am Montag entscheiden, ob einer der mutigen Helfer während der Messerattacke von Würzburg in Deutschland bleiben darf. Rabiei, der die iranische Staatsbürgerschaft hat, lebte am 25. Juni 2021, dem Tag der Messerattacke, nach eigenen Angaben seit etwa 20 Monaten in Deutschland. An diesem Tag erstach ein psychisch kranker Mann aus Somalia in der Würzburger Innenstadt drei ihm unbekannte Menschen und verletzte mehrere Personen. Rabiei stellte sich dem Täter entgegen. „Ich habe versucht, ihn beschäftigt zu halten, bis die Polizei kommt“, erzählte er wenige Tage nach der Messerattacke.
Videos dieser Szenen, die seither im Internet kursieren, zeigen, wie der 43-Jährige sich dem bewaffneten Angreifer immer wieder entgegenstellt und ihn mit einem Rucksack abwehrt. Für seine Zivilcourage erhielt Rabiei mehrere Auszeichnungen, darunter die Bayerische Rettungsmedaille und den XY-Preis.
Bamf lehnte Asylantrag ab
Rabiei kam laut Gericht am 1. November 2019 nach Deutschland und stellte kurz darauf einen Asylantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lehnte den Antrag mit Bescheid vom 8. September 2022, mehr als ein Jahr nach dem Vorfall in Würzbürg, allerdings ab, weil es keine Gründe sah, dass der Geflüchtete in seinem Heimatland verfolgt werden könnte. Er sollte Deutschland demnach binnen 30 Tagen verlassen. Rabiei klagte allerdings unter anderem wegen befürchteter Repressalien durch iranische regimetreue Gruppen – nun wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht Würzburg verhandelt.
„Ich bin optimistisch, dass wir keine Klageabweisung insgesamt erfahren werden“, sagte Rabieis Anwalt kurz vor dem Verfahren. Sollte das Asylverfahren allerdings zu Ungunsten seines Mandanten rechtskräftig abgeschlossen werden, müsse man sehen, ob er über das Aufenthaltsrecht in Deutschland bleiben könne. Unter bestimmten Voraussetzungen seien Aufenthaltstitel möglich. „Auch da sehe ich beste Chancen für Chia.“ Der 43-Jährige spreche deutsch, sei bestens integriert, habe eine Partnerin und zwei Stiefkinder und eine Vollzeit-Stelle in der Gastronomie. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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