Koalitionsstreit
FDP will Ausnahme bei Einbürgerung nur für „echte Gastarbeiter“
Die SPD möchte Menschen ab 67 Jahren die Einbürgerung auch ohne ausreichende Deutschkenntnisse ermöglichen. Die FDP stellt sich quer und will Vereinfachungen nur für „echte Gastarbeiter“. Es reiche nicht, „einfach nur alt zu sein“.
Sonntag, 23.04.2023, 13:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 22.04.2023, 15:11 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Bei der geplanten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts dringt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf zusätzliche Bedingungen für ältere Menschen. Der Entwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht vor, Ausländern ab dem 67. Lebensjahr künftig ohne Einbürgerungstest und schriftliche Deutsch-Prüfung den Weg zum deutschen Pass zu ebnen.
Buschmann sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Wir streben eine echte Gastarbeiterregelung an: Es gibt Gruppen von Menschen, die vor langer Zeit eingewandert sind, über Jahrzehnte fleißig waren, hart gearbeitet, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und damit unser Land vorangebracht haben, für die es aber keine Angebote zum Spracherwerb gab. Hier ist eine Erleichterung bei den deutschen Sprachkenntnissen vorgesehen.“ Um diese Erleichterung gewährt zu bekommen, werde es aber „nicht reichen, einfach nur alt zu sein“, so der FDP-Politiker. „Man muss schon über viele Jahre etwas geleistet haben.“
Buschmann optimistisch: rasche Einigung
Buschmann zeigte sich optimistisch, was eine rasche Einigung mit Faeser angeht. Zwei Dinge seien dabei wichtig. „Erstens: Der Zugang zur Staatsbürgerschaft soll für diejenigen leichter werden, die hier von eigener Hände Arbeit leben. Wer das nicht tut, wird es schwieriger haben“, so der FDP-Poltiker. „Zweitens: Ich bin dafür, dass wir noch stärker verfahrensrechtlich sicherstellen, dass wir niemanden in Deutschland einbürgern, der wegen einer antisemitischen, rassistischen oder sonstigen menschenverachtenden Straftat verurteilt worden ist.“
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir warnte vor der Abschaffung von Ausnahmen bei der Sicherung des Lebensunterhalts. „Die aktuelle Gesetzeslage, dass von der Lebensunterhaltssicherung abgesehen wird, wenn die Person den Bezug von Sozialleistungen nicht selbst zu vertreten hat, wird der Situation von unverschuldet Arbeitslosen, Menschen mit Behinderung oder pflegenden Angehörigen lebensnah gerecht und muss noch konsequenter Anwendung finden“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. (dpa/mig) Aktuell Politik
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