Saarlouis
Flüchtlingsrat fordert Unterstützung für Opfer von Brandanschlag
Weil der Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim vor 30 Jahren in Saarlouis nicht als rechtsextremistische Tat eingestuft wurde, erhielten die Opfer keine Hilfe. Der saarländische Flüchtlingsrat fordert jetzt eine angemessene Entschädigung. Der mutmaßliche Täter steht vor Gericht.
Sonntag, 23.04.2023, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 22.04.2023, 16:17 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Saarländische Flüchtlingsrat fordert mehr Unterstützung für die Betroffenen eines Brandanschlags auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis vor mehr als 30 Jahren. „Die schildern immer noch Alpträume, die sind sehr stark belastet, traumatisiert“, sagte Ursula Quack vom Saarländischen Flüchtlingsrat e.V. am Donnerstag. Man fordere nicht nur eine angemessene Entschädigung, sondern auch die Möglichkeit einer Traumatherapie. „Ihnen wurde nie geholfen. Es gab keine Gespräche, ob sie eine Therapie brauchen oder sonst was, weil man ja nicht von einer rassistischen Tat ausgegangen ist und alles offen gelassen hat, was da jetzt passiert ist.“
Der Fall um den tödlichen Brand in dem Asylbewerberheim 1991 wird zurzeit vor dem Oberlandesgericht Koblenz verhandelt. Angeklagt ist ein 51-jähriger Deutscher. Bei dem Anschlag war der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana verbrannt. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und brachen sich Knochen. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, das Feuer aus rassistischer Gesinnung gelegt zu haben. Die ersten Ermittlungen wurden vor rund 30 Jahren eingestellt. Erst die späte Aussage einer Hauptbelastungszeugin führte zu dem Prozess. Der Angeklagte soll ihr demnach bei einem Grillfest von der Tat erzählt haben.
Erneut Quellenschutz vor Opferschutz?
Am Donnerstag informierte der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in einem Online-Gespräch über den aktuellen Stand des Verfahrens. Neben dem Flüchtlingsrat war auch die thüringische Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss (Linke) bei dem Gespräch dabei. Sie befasst sich seit Jahren mit Rechtsextremismus, unter anderem auch mit den Aktivitäten der Terrorgruppe NSU. König-Preuss geht davon aus, dass die Sicherheitsbehörden Deutschlands über die Gewaltbereitschaft der damaligen rechten Szene Bescheid wussten.
„All diese Informationen, die beim Verfassungsschutz Saarland vorliegen und die beim Bundesamt für Verfassungsschutz vorliegen, müssen dringend in den Prozess mit eingebunden werden“, forderte König-Preuss. „Es kann nicht sein, dass erneut, wie im NSU-Komplex deutlich wurde, der Quellenschutz vor Opferschutz gestellt wird, und über den Quellenschutz sowohl Angehörige mit ihren Fragen über Jahrzehnte alleine gelassen werden, als auch weitere Taten nicht die Aufklärung erhalten, die möglich wäre.“ (dpa/mig) Aktuell Panorama
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