Schleswig-Holstein
Land fördert Beratungsstelle für ausländische Arbeiter
Schleswig-Holstein stellt 830.000 Euro für die Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit bereit. Ausländische Fachkräfte arbeiten vor allem auf dem Bau, in der Landwirtschaft und der Pflege, sagt Staatssekretär von der Heide. Da gebe es Missstände und Beratungsbedarf.
Mittwoch, 10.05.2023, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 10.05.2023, 15:27 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die schleswig-holsteinische Landesregierung will weitere Fördermittel in Höhe von mehr als 830.000 Euro für die Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit bereitstellen. „Insbesondere in Bauwesen und Landwirtschaft oder Pflege werden viele für Wirtschaft und Gesellschaft relevante Tätigkeiten von Menschen aus dem europäischen Ausland erbracht“, sagte Arbeitsstaatssekretär Tobias von der Heide (CDU). Alle seien im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Land tätig. „Diese wichtige Brücke müssen wir durch gute Beratung erhalten – auch mit Blick auf den Fachkräftemangel.“
Für die meisten Unternehmen seien faire Arbeitsbedingungen eine Selbstverständlichkeit, sagte von der Heide. „Leider zeigen die bisher rund 8.000 Beratungen der 2016 gegründeten Beratungsstelle aber auch, dass die Spielregeln nicht überall beachtet werden.“ Neben Menschen aus Rumänien, Ungarn, Bulgarien oder Spanien unterstütze die Stelle polnische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Sie sind vielfach in der Reinigungs-, Fleischverarbeitungs-, Bau- und Pflegebranche tätig und berichten von nicht bezahlten Überstunden, rechtswidrigen Kündigungen, Missständen bei den Unterkünften und vielem mehr.“ Insbesondere während der Corona-Pandemie wurden mehrere Fälle von Ausbeutung bekannt, die bundesweit für Aufsehen und Entsetzen gesorgt haben.
Die Vorsitzende des DGB Nord, Laura Pooth, verwies darauf, dass Schleswig-Holstein mit europäischen Nachbarländern und anderen Bundesländern in immer stärkerer Konkurrenz um Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland stehe. Gute Arbeitsbedingungen seien ein Schlüssel, um Beschäftigte dauerhaft zu binden. „Dafür ist die dauerhafte Verankerung arbeitsrechtlicher Beratung für ausländische Beschäftigte in Schleswig-Holstein von wesentlicher Bedeutung.“ (dpa/mig)
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