„Deutliches Zeichen setzen“
Haftstrafe für Anschlag auf Synagoge
Ein 22-Jähriger aus Franken wollte die Synagoge von Ermreuth brennen sehen. Davon ist das Amtsgericht Bamberg überzeugt. Auch wenn ein Brandanschlag letztlich fehlschlug, muss der junge Mann für den Versuch in Haft.
Von Sebastian Schlenker Montag, 29.05.2023, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 29.05.2023, 13:20 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Der Versuch schlug fehl. Und doch hat es ein junger Mann aus Franken geschafft, vor allem bei jüdischen Menschen wieder eine Angst zu wecken, die sie lange nicht mehr hatten: Dass Synagogen in Deutschland brennen könnten. Davon zeigte sich Oberstaatsanwalt Andreas Franck überzeugt im Prozess um den versuchten Brandanschlag auf die Synagoge von Ermreuth in Oberfranken.
Das Amtsgericht Bamberg folgte der Auffassung des Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz und verurteilte den 22 Jahre alten Angeklagten am Freitag zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen versuchter schwerer Brandstiftung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung (Az.: 510 Js 18/23). Der Vorsitzende Richter Matthias Bachmann attestierte dem Angeklagten eine seit Jahren bestehende rechtsextreme Gesinnung. Er sei sich der Konsequenzen seiner Tat trotz eines erheblichen Alkoholkonsums bewusst gewesen, und das Urteil solle insofern auch ein deutliches Zeichen setzen.
Verurteilter räumt rechtsradikale Gesinnung ein
Der junge Mann nahm das Urteil regungslos auf. Er hatte vor Gericht erklärt, eine rechtsradikale Gesinnung zu haben und eingeräumt, in der Nacht auf Neujahr 2023 in betrunkenem Zustand eine Scheibe der Synagoge eingeschlagen zu haben. Ein Überwachungsvideo zeigt, wie er daraufhin mehrfach versuchte, ein Feuerwerk anzuzünden und es in die Synagoge zu werfen. Als das nicht gelang, ging er schließlich weiter. In dem Gebäude befanden sich zu dieser Zeit keine Menschen.
Den an der Synagoge entstandenen Schaden haben die Eltern des Angeklagten der jüdischen Gemeinde erstattet. Der Mann räumte die Tat im Prozess ein und sprach von einem „schändlichen Fehlverhalten“. Doch aus seiner Gesinnung machte er keinen Hehl. Er sprach über kriminelle Ausländer und aus seiner Sicht zu lange dauernde Abschiebeverfahren.
Richter hält Reue für nicht glaubhaft
Auf seinem Handy fanden Ermittler zahlreiche Bilder, Texte und Musikstücke mit rechtsradikalem und antisemitischem Inhalt. Auf einem Foto steht der Angeklagte vor einer Reichsflagge und zeigt den Hitlergruß. Er habe erkannt, dass ihn seine Gesinnung im Leben nicht weiter bringe, sondern ins Gefängnis, sagte der Angeklagte zum Ende des Prozesses. Von seinem rechten Freundeskreis und rechtsextremen Medien wolle er sich in Zukunft fernhalten.
Der Vorsitzende Richter hielt das nicht für glaubhaft. Er gehe nicht davon aus, dass dem Angeklagten dies in absehbarer Zeit gelinge. Eine Bewährungsstrafe, wie vom Verteidiger des Mannes gefordert, sei deshalb nicht vertretbar. Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft München hatte eine dreijährige Haftstrafe gefordert.
Anschlag in der 900-Einwohner-Gemeinde
Mit seiner Tat sorgte der junge Mann nicht nur in der rund 900 Einwohner zählenden Gemeinde Ermreuth für Bestürzung. Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hatte die versuchte Brandstiftung bei einem Besuch in der Gemeinde als „Anschlag auf unsere Demokratie“ bezeichnet.
Die Synagoge von Ermreuth, einem Ortsteil von Neunkirchen am Brand im Landkreis Forchheim, wurde 1822 errichtet. Nach dem Zweiten Weltkrieg ging sie zunächst an die Raiffeisengenossenschaft über und wurde als Lagerhaus genutzt. Nach Sanierungsarbeiten öffnete die Synagoge 1994 wieder und wurde zugleich zur Religionsausübung wiedergeweiht. Sie ist heute ein Haus der Begegnung und der Kultur. Sie steht beispielhaft für das Landjudentum, das in vergangenen Jahrhunderten viele fränkische Dörfer prägte. (dpa/mig) Aktuell Recht
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