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Menschenrechte

Streichung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dem Gesetzgeber empfohlen, den Begriff "Rasse" aus dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen und durch das Verbot "rassistischer" Benachteiligung oder Bevorzugung zu ersetzen. Die SPD und Grüne unterstützen den Vorschlag.

Donnerstag, 15.04.2010, 8:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29.08.2010, 17:04 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

„Eine Änderung des Grundgesetzes wäre ein wichtiges Signal, um die scheinbare Akzeptanz von Rassekonzeptionen zu beenden“, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Veröffentlichung des Positionspapiers „Ein Grundgesetz ohne Rasse“ am Dienstag.

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Jede Theorie, die auf die Existenz unterschiedlicher Rassen abstelle, sei in sich rassistisch. Das Europäische Parlament habe sich bereits gegen den Begriff „Rasse“ in Gesetzestexten der Europäischen Union ausgesprochen und einige europäische Länder hätten ebenfalls schon in ihrem nationalen Recht von dem Begriff „Rasse“ Abstand genommen. „Ein solcher Schritt ist in Deutschland längst überfällig“, so Rudolf.

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Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte und Autor des Positionspapiers, wies darauf hin, dass bis heute in rechtlichen Bestimmungen, die eigentlich der Bekämpfung rassistischer Diskriminierung dienen sollten, der Ausdruck „Rasse“ verwendet werde. „Rassismus lässt sich nicht glaubwürdig bekämpfen, solange der Begriff ‚Rasse‘ beibehalten wird“, erklärte Cremer. Dies gelte umso mehr, als seine Verwendung dazu beitragen könne, rassistisches Denken zu fördern. Mit der neuen Formulierung würde auch der Schutzzweck des Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz, der Schutz vor rassistischen Diskriminierungen und die Bekämpfung von Rassismus, endlich deutlich, so Cremer.

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Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, unterstützte den Vorschlag des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Eine entsprechende Initiative wäre ein wichtiges Signal“, sagte Lüders am Dienstag in Berlin. Die Verwendung des Begriffs „Rasse“ suggeriere, dass es unterschiedliche menschliche Rassen gebe. „Ich halte es daher für wichtig, dass wir von rassistischer Diskriminierung und nicht von Diskriminierung `aus Gründen der Rasse` sprechen“, sagte Lüders.

„Verzicht wäre ein bedeutsames Signal“
Der Vorschlag findet auch politische Unterstützung. „In der Tat lässt sich Rassismus nicht glaubwürdig bekämpfen, solange in diesem Kontext der Begriff „Rasse“ beibehalten wird, der auf der Vorstellung verschiedener menschlicher „Rassen“ beruht“, erklärte der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer. Die Bundesregierung sei aufgefordert, mit der Änderung des Grundgesetzes ein politisches Signal zu setzen und das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 unmissverständlich zu formulieren.

„Die Verwendung suggeriert ein Menschenbild, welches sich auf die Vorstellung der Existenz unterschiedlicher menschlicher Rassen gründet“, sagte auch Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus der Grünen. Ein Verzicht auf den Begriff der „Rasse“ wäre ein bedeutsames Signal, so die Grünen-Politikerin. Recht

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  1. Non-EU-Alien sagt:

    Bin gespannt, welche Fraktionen dagegen stimmen werden. Eigentlich ist es vorauszusehen…

  2. Sarah sagt:

    Es ist leicht auf ein Plakat zu schreiben: „Gegen Rassismus“.

    Aber ab jetzt muss es dann wohl heißen: „Gegen die Diskriminierung anderer ethnischer Gruppen“.

    Oder wie jetzt? ;)

  3. Anatoli sagt:

    Pfffff. Die Linken und ihr Neusprech.

    Kann mir jemand mal erklären, warum die Existenz von Rassen politisch verboten werden soll?

    P.S. Ich bin mir darüber im Klaren, dass der Begriff seit dem Dritten Reich eine negative Konotation erfahren hat.

    Leider gibt es in der deutschen Sprache keinen anderen Begriff als diesen, der das Phänomen der Rasse gleichsam umschreibt. Denn Ethnie, dass weiß hier sicher jeder Kulturforscher und Ethnologe ist doch gleichwohl per Definition etwas anderes als Rasse.

  4. Sebastian sagt:

    Rassismus beschreibt den Prozess und die Ideologie des „Rasse“-Machens.
    Es ist die – selbst biologisch für falsch erwiesene – Annahme Menschen liessen sich in Rassen unterteilen die mit dem Begriff des Rassimus benannt werden kann. Der Begriff ‚Rasse“ ist aus dem Grundgesetz zu streichen, da er der Rassisierung von Menschen Vorschub leistet.

  5. Jazz sagt:

    @ Sarah: Wie wäre es denn mit „Gegen rassistisches Denken/Handeln“.

    Es gibt keine unterschiedlichen menschlichen Rassen. Das schließt aber nicht aus, dass Menschen rassistisch denken und handeln, da sie eben zur Annahme menschlicher Rassekonzeption sozialisiert werden.

    Daher ist es notwendig, dass wir auch die seit Jahrzehnten/-hunderten verwendete Begriffe kritisch hinterfragen und sie ggf. aus unserem Wortschatz (und Grundgesetzen, Büchern, Werbung etc.) streichen.
    Mit ein wenig mehr Interesse und ernsthaftem Bemühen kann das nicht so schwer sein.