Anzeige

Antidiskriminierung

Kein Frühstück für Ausländerbehörde

Ein Göttinger Alternativ-Cafe lehnte die Bedienung einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde ab. Die Stadtverwaltung will dagegen klagen.

Mittwoch, 21.04.2010, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.09.2010, 3:03 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Nach einem Bericht der taz wurde eine Frau aus dem alternativen Cafe „Kabale“ hinausgeworfen, weil sie in der Ausländerbehörde von Göttingen arbeitet. Die Mitarbeiterin war an einem Sonntag mit Freunden in das Cafe zum Frühstücken gegangen. Mitarbeiter des Cafes erkannten die Dame und sprachen sie auf ihre Tätigkeit in der Ausländerbehörde an. Daraufhin wurde sie aufgefordert, das Cafe zu verlassen. Beschäftigte der Ausländerbehörde würden dort nicht bedient, so der Cafe-Mitarbeiter.

Anzeige

Die Stadt Göttingen prüft nun, ob ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz oder Gaststättenrecht vorliegt. Rechtliche Schritte gegen das Cafe schließt die Stadtverwaltung nicht aus. Auf späteren Kundgebungen gegen Abschiebung wären Flugblätter verteilt worden mit dem Aufruf „Kein Frühstück für RassistInnen“. Eine Stellungnahme aus dem Cafe steht noch aus. Das Cafe werde von einem Kollektiv aus 15 Mitarbeitern geführt, und da dauere die internen Abstimmungen noch etwas länger, so einer der Mitarbeiter.

___STEADY_PAYWALL___

Experten bezweifeln derweil, dass die Stadt Erfolg mit rechtlichen Schritten hätte. Die betroffene Frau falle nicht in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sagte der Kasseler Fachanwalt Roland Wille, Experte für das AGG der taz. Das Gesetz verbiete nur Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Rasse, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion oder Behinderung. Das Merkmal, bei welchem Arbeitgeber die Dame beschäftigt sei, gehöre nicht zu dieser Liste. Auch gegen das Gaststättenrecht würde das Verhalten des Kabale-Mitarbeiters nicht verstoßen. Wie jeder andere private Gewerbetreibende hätten auch die Kabale-Mitarbeiter grundsätzlich das Hausrecht und könnten entscheiden, wen sie bedienen. Ungleichbehandlungen könnten nur nach dem AGG und für die dort geschützten Personengruppen geahndet werden.

Anzeige
Gesellschaft
Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. delice sagt:

    So erfährt wohl auch eine Mitarbeiterin einer Ausländerbehörde, wie es sich anfühlen kann, wenn man aus etwas ungewollt und radikal hinausgeworfen werde. Sicherlich war dies auch für diese resulute Dame eine große Demütigung und natürlich eine Schmach dazu, so einfach und urplötzlich an den Pranger gestellt zu werden; und das auch noch ohne etwas hierzu getan zu haben. Was noch mehr wehtun wird, wenn dies auch noch vor Freunden sich das ganze abspielt. Aber, den Mitarbeiter des Cafe´s wird gerade sie in großer und prägender Erinnerung geblieben sein. Obwohl ich kein Freund von Ausgrenzung bin. ist so etwas dennoch schon längst überfällig gewesen, und auch Schule machen! Warum eigentlich nicht?

    So ähnlich erleben es nächtens viele junge Menschen auch, die nur wegen ihrem dunkleren Aussehen, dies immer wieder leidig genug erfahren müssen. Und die werden nicht einmal reingelassen, schon an der Türe der Lokalität werden sie verwiesen. Da tut ja auch die Stadtverwaltung nichts dagegen, in keiner Weise und in keiner deutschen Kommune, obwohl hier wohl das AGG so richtig greifen würde. Der Gastwirt nach der dritten zugesetzen Schmach wohl auch seine Konzession schließlich verlieren könnte! Nichts aber geschah und geschieht bisher in dieser Richtung, um Zeichen zu setzen! Bevor die betroffene Stadt gegen das vorgeht, sollte sie erst einmal ihre eigene sträfliche Vernachlässigung nachholen, vor allem wäre diese ein wirklicher Tatbestand! […]

  2. hoko sagt:

    Damit sind die angeblich „Alternativen“ keinen Deut besser als irgendwelche Rassisten, die Leute nicht bedienen, weilsie ausländisch aussehen oder ein Kopftuch tragen.

  3. delice sagt:

    […]Vielleicht findet diese Mitarbeiterin der Ausländerbehörde auch einmal so den Zugang und ein größeres Verständnis dafür, bei der nächsten noch auszustehenden Abschiebung sich einmal selbst Einhalt zu gebieten. Vielleicht stellt sie sich ja auch mal die Frage, ob es überhaupt menschlich sein könne, was sie da täglich aufs Neue und unter unmenschlichen Aspekten mit Inbrunst mache.
    Aber von derlei Vorstellungen und Empfindungen ist eine solche Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter meilenweit weit entfernt. Schließlich arbeiten bei einer deutschen Ausländerbehörde nur die härtesten (K…-)Brocken, und wohl auch nur die unsensibelsten Menschen, die über diese Anliegen wachen und entscheiden dürfen. Übrigens immer und stets zur höchsten Freude von einem zuständigen Innenminister.
    Ist ja auch irgendwie verständlich, wenn es um die Umsetzung des knallharten deutschen Ausländerrechts es hier geht. Ohnehin sind auch dem/der Mitarbeiter/in erteilten Ermessenspielräume fast immer und stets nur zum Nachteil des betroffenen Ausländers auszulegen und verwaltungstechnisch umzusetzen. Physisch und psychologisch ist so etwas auch nur von einer bestimmten Gattung von Menschen zuzumuten und knallhart durchzuführen, andere und normale Menschen brechen hier einfach wie ein Wrack zusammen und wollen so schnell es nur möglich ist, nur noch woanders hin versetzt werden!
    Diese bestimmten und auserwählten Mitarbeiter sind handverlesen und haben ein anderes Selbsverständnis. So ähnlich wie vom Krieg zurückgekehrte Haudegen als Soldaten. Und so ist der Mensch gegenüber der Theke nur ein Schnmartotzer und ein ärmlicher Bittsteller. Dieser wird selten als Mensch erkannt, dem ein Respekt gezollt werden müsste. Der auch meist so gesehen wird, als müsse man ihn so schnell als geht abgeschoben werden. Es ist einfach eine andere Seelenwelt. Deshalb ist so eine Aktion, wie die obige, vielleicht doch auch ein Segen. Denn so könnten sie wieder zurück zur Realität geholt werden!
    Dennoch wird dieses gemachte Erfahrung wohl nicht ganz an ihr abprallen, auch wenn sie es trotzig dies tun würden, als pralle alles bei ihr ab. Na dann ist ja alles gut. Und, wenn doch dies nicht so sein sollte? – Ja, dann sollte auch sie sich versetzen lassen!

  4. Jens sagt:

    Keine Toleranz den Intoleranten auch wenn diese „links“ sind.
    Die Frau macht nur die Arbeit die sie vom Staat vorgegeben bekommt da steckt bestimmt kein Rassismus dahinter.
    Wenn sie kündigt und Hartzen geht nimmt eben jemand anderst ihren Platz ein.