Intelligente Übersetzung
Onlinehandel auf den europäischen Raum ausweiten und Chancen nutzen
Der Onlinehandel weder Grenzen und noch Sprachbarrieren. Dank künstlicher Intelligenz werden Texte in anderen Sprachen im Handumdrehen übersetzt in alle Weltsprachen. Das eröffnet neue Perspektiven.
Sonntag, 24.09.2023, 0:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 11.10.2024, 13:26 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Viele Händler und Unternehmen setzen inzwischen auf den Onlinehandel. Der zentrale Grund hierfür ist offensichtlich – über einen Onlineshop erhöht sich die potenzielle Anzahl der Kunden im Vergleich zu einem stationären Handel enorm. Dabei fokussieren sich die meisten Onlineshops rein auf den einheimischen Markt. Das wirft die Frage auf: Warum, wenn mit vergleichsweise geringem Aufwand nicht nur 83 Millionen Menschen in Deutschland, sondern mehr als 500 Millionen in ganz Europa erreicht werden können?
Inhalte im Onlineshop in verschiedene Sprachen übersetzen
Ein wichtiger Punkt, wenn ein Onlineshop internationale Kunden ansprechen soll, ist die Sprache der Inhalte. Zwar sind Fremdsprachenkenntnisse in der Arbeitswelt immer wichtiger, aber besonders für kleine Unternehmen wäre es ein enormer Aufwand, alle Beschreibungen und Texte in die verschiedenen Sprachen zu übersetzen. Alleine in der Europäischen Union gibt es so 24 Amtssprachen.
Englisch gehört inzwischen bei den meisten zum Grundwissen und auch Spanisch sowie Französisch sind weit verbreitet. Damit lässt sich dennoch nur ein Teil der Länder Europas abdecken. Es gibt mittlerweile jedoch Lösungen für diese Herausforderung. Eine Option ist es, Inhalte mithilfe der KI zu übersetzen. Dies gelingt extrem schnell und dank des technischen Fortschritts auch mit hochwertigen Ergebnissen. Da diese Tools zwar extrem gute Arbeit leisten, jedoch weder fehlerfrei sind, noch hinsichtlich der treffenden Ansprache auf spezifische Zielgruppen funktioniert, bleibt hierfür meist nur der Gang zum guten alten Übersetzungsbüro, welches mit akademisch geschulten Fachübersetzern einen Onlineshop aus einem Guss schafft. Der ROI ist meist nach wenigen Monaten wieder eingespielt.
Thema Mehrwertsteuer – das müssen Unternehmen mit internationalem Onlineshop wissen
Wer Waren international verkauft und versendet, sollte sich besonders im B2C-Segment ganz genau mit den Mehrwertsteuervorschriften in der EU auseinandersetzen. Seit dem Juli 2021 sind hier neue Regelungen in Kraft, die gerade kleinen Unternehmen die Abwicklung vereinfachen. Es sind unter Umständen jedoch auch Veränderungen am Shopsystem erforderlich.
In erster Linie ist der Schwellenwert von 10.000 Euro Jahresumsatz bei Verkäufen in ein bestimmtes Mitgliedsland der EU entscheidend. Liegt der Umsatz über diese Grenze, muss der Mehrwertsteuersatz des Ziellandes angewendet und die Umsatzsteuer dort abgeführt werden. Seit 2021 ist dieser Schwellenwert für alle Länder in der Europäischen Union einheitlich. Ebenfalls seit 2021 ist der EU-weite One-Stop-Shop aktiv. Dieses Verfahren erlaubt es, alle Umsatzsteueranmeldungen für die Mehrwertsteuer im internationalen Warenverkehr zentral und gemeinsam über ein digitales Portal einzureichen. Das vereinfacht somit den internationalen Warenverkauf für Händler deutlich.
Diese Punkte gilt es beim Onlinehandel in Europa noch zu berücksichtigen
Grundsätzlich gilt innerhalb der Europäischen Union freier Warenverkehr. Mit anderen Ländern wie Norwegen oder dem Vereinigten Königreich gibt es Freihandelsabkommen, die den Warenverkehr mit Drittstaaten in Europa regeln. Dennoch gibt es eine Reihe von Regularien für den Onlinehandel innerhalb Europas, die es auf jeden Fall zu beachten gibt.
Das betrifft zum Beispiel den Verkauf von Alkohol. Zum einen gibt es hier abweichende Altersgrenzen. In Finnland ist so der Verkauf von Bier erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt und Alkohol ab 22 Volumenprozent darf ab dem 20. Lebensjahr verkauft werden. Zum anderen ist der freie Verkauf ebenfalls eingeschränkt. In den nordischen Ländern unterliegt der Verkauf von Alkohol dem staatlichen Monopol, sodass sich der Onlinehandel an diese Vorgaben halten muss.
Auch bei anderen Warengruppen kann es spezielle Regularien geben, sowohl innerhalb der EU, als auch in den anderen Ländern Europas, die nicht zur Union gehören. Es ist also wichtig, dass sich Händler, die international Waren anbieten wollen, zunächst exakt über die gesetzlichen Regeln im Zielland informieren. (bg) Wirtschaft
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Spurwechsel ermöglichen Migrationsexperte fordert Bleiberecht für arbeitende…
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen