Urteil gegen Ex-AfD-Abgeordneten
BGH schickt sächsischen Richter Maier in den Ruhestand
Seit eineinhalb Jahren ist der rechtsextreme sächsische Richter Jens Maier unfreiwillig im Ruhestand. Laut dem Karlsruher Dienstgericht soll das so bleiben. Die Revision des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten wurde abgewiesen.
Sonntag, 08.10.2023, 14:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 07.10.2023, 17:05 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der rechtsextreme Richter Jens Maier bleibt laut einer Entscheidung des Dienstgerichtes am Bundesgerichtshof (BGH) im vorzeitigen Ruhestand. „Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person und die Amtsführung“ des sächsischen Richters sei „in hohem Maße beeinträchtigt“, teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit. Eine weitere rechtsprechende Tätigkeit könne zu einem „schweren Schaden für das Ansehen der Rechtspflege“ führen. Das schließe einen Verbleib Maiers im Richteramt aus, hieß es. (AZ: RiZ (R) 1/23)
Das Dienstgericht am BGH folgte mit seiner Entscheidung dem sächsischen Dienstgericht in Leipzig. Dieses hatte Ende 2022 Maier einen Verstoß gegen die Mäßigungspflicht eines Richters vorgeworfen. Diese elementare Pflicht bestehe auch während der Zeit als Abgeordneter.
Das Karlsruher Dienstgericht hat laut BGH in seiner Entscheidung vor allem Maiers Funktion als Obmann für Sachsen im „AfD“-Flügel berücksichtigt sowie Äußerungen von ihm auf Parteiveranstaltungen in Dresden 2017. Eingeflossen sind zudem zwei Tweets von Maier.
Rechtsextrem
Für die Ausübung des Amts sei die Unparteilichkeit eines Richters „unabdingbare Voraussetzung“, hieß es. Eine Versetzung in den Ruhestand sei gerechtfertigt, wenn der Richter mit seinem Auftreten in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecke, dass er „aus politischen Gründen sein künftiges dienstliches Verhalten an seiner persönlichen Einschätzung und nicht mehr allein an den Gesichtspunkten der Sachrichtigkeit, Rechtstreue, Gerechtigkeit, Objektivität und dem Allgemeinwohl“ ausrichte.
Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als rechtsextrem ein. Der Jurist wollte nach seiner AfD-Abgeordnetentätigkeit im Bundestag in den sächsischen Richterdienst zurückkehren, war aber im März 2022 in den Ruhestand versetzt worden. Das sächsische Dienstgericht hatte die Entscheidung Ende 2022 bestätigt und erklärt, es bestehe kein Vertrauen mehr in die Unvoreingenommenheit des Richters. Der 61-Jährige hatte dagegen Revision eingelegt.
„Richtungsweisendes“ Urteil
Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) nannte die BGH-Entscheidung am Donnerstag bundesweit richtungsweisend. Verfassungsfeinde dürften in diesem Land kein Recht sprechen. Mit der Zurückweisung der Revision stehe rechtskräftig fest, dass die Versetzung des Richters in den Ruhestand nunmehr umgehend veranlasst werden dürfe.
Parallel zu dem Verfahren hat das sächsische Justizministerium im Juli gegen Maier eine Disziplinarklage eingereicht – mit dem Ziel, den Richter „vollständig aus dem Dienst zu entfernen“. Damit würde auch Maiers Anspruch auf Pension aufgehoben. Das Ministerium wirft ihm die Verletzung von Dienstpflichten vor.
Breivik verherrlicht
Unter anderem soll er die Gewalttaten des norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik verherrlicht und mit rassistischen Äußerungen gegen das Mäßigungsgebot für Beamte und Richter und gegen die Verfassungstreuepflicht verstoßen haben.
Der Fall Maier hatte eine Diskussion über die Verfassungstreue von Richterinnen und Richtern ausgelöst. Bundestag und Bundesrat beraten über eine Reform des Richtergesetzes. Unter anderem sollen die Hürden für Disziplinarstrafen gesenkt werden. (epd/mig) Aktuell Recht
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