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Flüchtlingspolitik

Kriminalisiert neues Schleuser-Gesetz zivile Seenotrettung?

Die Ampel-Koalition will das Gesetz zur Einschleusung von Ausländern verschärfen. Künftig soll ein finanzieller Vorteil kein Kriterium mehr sein. Der Entwurf sieht keine Ausnahmen für Seenotretter vor. Doch das Ministerium gibt Entwarnung.

Donnerstag, 09.11.2023, 18:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 09.11.2023, 15:51 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Seenotretter sehen ihre Arbeit durch eine geplante Gesetzänderung zur Erleichterung von Abschiebungen gefährdet. Nach Einschätzung von Gorden Isler, Vorsitzender der Organisation Sea-Eye, würde der Inhalt des Entwurfs die Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung ermöglichen. „Denn der Vorschlag sieht vor, dass in Zukunft kein finanzieller Vorteil gegeben sein soll, um eine Strafbarkeit zu begründen. Eine Ausnahme für Seenotrettungsorganisationen ist nicht vorgesehen.“ Nach Darstellung des Bundesinnenministeriums vom Mittwoch ist diese Sorge unbegründet. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

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Konkret geht es um Paragraf 96 des Aufenthaltgesetzes, der das Einschleusen von Ausländern regelt und von der Ampel-Koalition angepasst werden soll. Isler sagte dazu, auch Reedereien könnten in rechtliche Unsicherheiten gebracht werden, da sie ebenfalls keinen finanziellen Vorteil dadurch hätten, Menschen in Seenot zu retten. „Wir fordern, dass dieser Vorschlag verworfen wird und dass sich die demokratischen Abgeordneten des Bundestags jetzt eindeutig zur Seenotrettung positionieren.“

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Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte auf Nachfrage mit, es sei nicht zutreffend, dass die zur Rettung von Menschenleben erfolgende Tätigkeit von privaten Seenotrettern künftig durch eine etwaige Strafbarkeit erschwert werden solle. „Derartige Handlungen sind als gerechtfertigt anzusehen, um Gefahren für Leib und Leben abzuwenden.“

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Bundeshilfen für Seenotrettung ungewiss

Das Kabinett verabschiedete den Gesetzentwurf bereits im Oktober. Darin ist neben dem härteren Vorgehen gegen Schleuser unter anderem vorgesehen, die Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams von derzeit 10 auf 28 Tage zu verlängern. Mit dem Gesetz, das noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, will die Bundesregierung die Zahl der kurzfristig gescheiterten Abschiebungen reduzieren.

Ebenfalls im Oktober war bekannt geworden, dass das Auswärtige Amt an der zugesagten finanziellen Unterstützung der Seenotrettung festhält, eine Hilfe darüber hinaus wurde zuletzt aber verneint. Kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte sich von der Finanzierung distanziert. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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