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Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaft, Doppelpass, Reisepass, Ukraine
Doppelte Staatsbürgerschaft (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Umfrage

Bevölkerung mehrheitlich für Absenkung von Einbürgerungshürden

Die Ampel-Koalition will das Staatsangehörigkeitsrecht ändern. Dass die Einbürgerung für ehemalige sogenannte Gastarbeiter leichter werden soll, findet eine Mehrheit der Menschen in Deutschland gut. Auch andere Teile der geplanten Reform erhalten weitestgehend Zuspruch.

Mittwoch, 29.11.2023, 18:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 30.11.2023, 11:14 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Die von der Ampel-Koalition geplante Absenkung der Hürden für die Einbürgerung hat im Frühjahr etwa die Hälfte der Bevölkerung überzeugt. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (Dezim). Einzelne Aspekte dieses Gesetzesvorhabens fanden zum Zeitpunkt der Befragung – zwischen Ende März und Anfang Mai – teils noch deutlich mehr Zustimmung als andere. Ob sich die Einstellungen zur Reform durch die jüngsten Entwicklungen und Debatten zu Asylpolitik und Arbeitskräfteeinwanderung seither womöglich verändert haben, geht aus der Untersuchung nicht hervor.

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Zwischen SPD, Grünen und FDP gibt es vor der ersten Lesung im Bundestag an diesem Donnerstag noch unterschiedliche Meinungen zu einigen Details des Gesetzentwurfs, den das Kabinett Ende August beschlossen hatte. Vor allem die Regel, dass, wer Deutscher werden will, seinen Lebensunterhalt dauerhaft selbst bestreiten muss, will die FDP nicht aufweichen. Für seine Fraktion spiele es keine Rolle, ob man fünf oder acht Jahre im Land ist», sagte der Fraktionsvorsitzende Christian Dürr. „Voraussetzung ist, dass man seinen Lebensunterhalt sichern kann.“

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Mehrheit für Einbürgerungserleichterungen

Auf die eher allgemein gehaltene Frage „Wie beurteilen Sie den Vorschlag, dass der deutsche Pass unter bestimmten Voraussetzungen einfacher erworben werden kann?“ antworteten bei der Dezim-Umfrage 49 Prozent der befragten Deutschen und Ausländer positiv. 34 Prozent äußerten sich negativ. In der Mitte angesiedelt waren die Antworten von 17 Prozent der knapp 3000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

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Zuwanderer sollen laut Kabinettsbeschluss künftig bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland Staatsbürger werden können. Bisher müssen sie mindestens acht Jahre im Land leben. Bei guten Leistungen in Schule oder Job, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement soll die Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein.

Wer einen deutschen Pass haben möchte, soll den alten künftig nicht mehr aufgeben müssen. Das gilt jetzt schon für EU-Bürger und einige Sonderfälle, aber beispielsweise nicht für Menschen aus der Türkei oder den Westbalkanstaaten.

Anerkennung von Lebensleistung findet Zuspruch

Auf schriftliche Deutsch-Prüfungen und einen Einbürgerungstest soll bei älteren Menschen, die einst über staatliche Abkommen als Arbeitskräfte ins Land gekommen waren, verzichtet werden. Sie müssen nur nachweisen, dass sie sich im Alltag ohne nennenswerte Probleme auf Deutsch verständigen können.

Dass der Entwurf in Anerkennung ihrer Lebensleistung für ehemalige „Gastarbeiter“ und ausländische Vertragsarbeiter der DDR Erleichterungen vorsieht, fanden 63 Prozent der vom Dezim befragten Menschen gut. 16 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen beurteilten diesen Vorschlag negativ. 22 Prozent der Teilnehmer der Umfrage entschieden sich auf einer Skala von „sehr gut“ bis „sehr schlecht“ für einen mittleren Wert.

Mehrheit für Doppelpass

Die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit für alle Einbürgerungswilligen beurteilten 43 Prozent der Bevölkerung positiv, 37 Prozent fanden das schlecht. Jeder Fünfte äußerte sich zu diesem Teil der geplanten Reform weder positiv noch negativ.

Jannes Jacobsen, einer der Autoren der Studie, meldet grundsätzliche Bedenken an. „Es ist fraglich, ob die geplante Reform die bestehenden Lücken schließen kann“, sagt er. Sie könne in einigen Fällen schneller zum deutschen Pass führen – in anderen die Hürden aber auch erhöhen. Beispielsweise würde der Kreis derjenigen, die bei besonderen Härten auch dann nach Ermessen eingebürgert werden können, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, kleiner, sollte der Entwurf in der aktuellen Form beschlossen werden.

Diskussionsbedarf bei Sicherung des Lebensunterhalts

Zu den wenigen Ausnahmen, die es hier auch in Zukunft noch geben soll, zählen die ehemaligen Gast- oder Vertragsarbeiter. Unter ihnen sind etliche – vor allem Frauen – die aufgrund langjähriger Beschäftigung im Niedriglohnsektor im Alter teilweise auf Sozialleistungen angewiesen sind. Nach derzeit geltendem Recht ist Voraussetzung für die Einbürgerung, dass jemand sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist. Davon könne allerdings „zur Vermeidung einer besonderen Härte“ abgesehen werden.

Zur Anforderung, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, könnten sich die Fraktionen der Grünen und der SPD vorstellen, im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen beziehungsweise mehr Ausnahmen vorzusehen – etwa für Alleinerziehende. In der FDP hält man davon nichts. Ziel der Reform sei „eine erleichterte Einbürgerung von Menschen, die in Deutschland arbeiten“, betonte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Konstantin Kuhle. „Dazu passen keine Erleichterungen für Menschen, die von Transferleistungen leben.“

FDP will Antisemitismus-Klausel

Die FDP ihrerseits überlegt dem Vernehmen nach, ob man neben dem im Entwurf bereits enthaltenen Ausschlussgrund Antisemitismus auch noch ein Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel von Einbürgerungswilligen verlangen sollte. Für eine Konkretisierung sei man an dieser Stelle zwar generell offen, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann. Eine Einbürgerungsbehörde habe aber keine Ermittlungskompetenz und werde auch nicht zum Gericht.

Schon jetzt wird von einem Einbürgerungswilligen verlangt, „dass seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleistet ist“. Die Ampel will das noch konkreter ausführen und dafür – Stand jetzt – folgenden Satz ins Gesetz hineinschreiben: „Antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes.“ Die aktuelle Rechtslage habe in diesen Fragen zu viel Spielraum gelassen, findet FDP-Fraktionschef Dürr.

Experte: Reform erhöht Einbürgerungszahlen nur kurzfristig

Von den in Deutschland lebenden Ausländern ist laut einer weiteren Erhebung des Dezim etwa jeder Zweite daran interessiert, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben oder hat dies bereits beantragt. Eingewanderte Frauen haben demnach ein stärkeres Interesse am deutschen Pass als eingewanderte Männer. Die Migrationsforscher hatten dafür rund 430 Menschen befragt, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland leben.

Niklas Harder, Co-Leiter der Abteilung Integration am DeZIM, ordnete dieses Ergebnis ein: „Kurzfristig könnte die Zahl der Einbürgerungsanträge durch die Reform steigen. Langfristig würde sie unter den aktuellen Bedingungen in erster Linie zu früheren, aber nicht unbedingt zu mehr Einbürgerungen führen. Es wäre wichtig, die zuständigen Behörden bei der Reform mitzunehmen. Bereits jetzt gibt es teilweise sehr lange Wartezeiten. Um die Zahl der Einbürgerungen zu erhöhen, müsste die Leistungsfähigkeit der Verwaltung gestärkt werden.“ (dpa/mig) Aktuell Panorama

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