Australien
Iraner kommt nach zehn Jahren Einwanderungshaft frei
Die extrem strenge Einwanderungspolitik Australiens ist international umstritten. Nun gibt es Bewegung in einem prominenten Fall. Ein seit zehn Jahren inhaftierter Iraner kommt frei. Richter: Fall „äußerst verstörend“.
Donnerstag, 30.11.2023, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 30.11.2023, 15:11 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Nach mehr als zehn Jahren Einwanderungshaft kommt ein iranischer Asylbewerber in Australien auf freien Fuß. Das zuständige Bundesgericht habe am Donnerstag entschieden, dass die unbefristete Inhaftierung des Mannes rechtswidrig sei, berichtete die australische Nachrichtenagentur AAP am Donnerstag unter Berufung auf die Justiz.
„Vor über zehn Jahren kam ich nach Australien, um Zuflucht vor der Folter in meinem eigenen Land zu suchen, und stattdessen wurde ich gefoltert. Ich hatte keine Möglichkeit zu entkommen“, teilte der Mann mit, der seinen Namen mittlerweile legal in Ned Kelly Emeralds geändert hat – in Anlehnung an den gleichnamigen Gesetzlosen, der in Australien als Symbolfigur des Widerstands gegen die Autoritäten gilt.
Jahrelange juristische Odyssee
Der Fall des Iraners war der erste, der verhandelt wurde, seit der Oberste Gerichtshof am 8. November entschieden hatte, dass eine unbefristete Inhaftierung gegen die Verfassung verstößt. Daraufhin waren bereits mehr als 140 Personen aus der Einwanderungshaft entlassen worden. Der Fall Emeralds macht jedoch – vor allem wegen der Länge der Haft – seit Jahren Schlagzeilen. Mehrmals soll er in den Jahren der Verwahrung versucht haben, sich das Leben zu nehmen.
Australien verfolgt eine extrem strenge Einwanderungspolitik – und hat vor mehr als 30 Jahren als einziges Land der Welt ein umstrittenes Gesetz verabschiedet: Dieses schreibt vor, dass Nicht-Australier ohne gültiges Visum, die auf Booten nach Australien kommen, in Gewahrsam genommen werden müssen. Für manche – wie für Emeralds – folgt darauf eine jahrelange juristische Odyssee. „Einwanderungshaft ist grausam. Gewalt ist eine Konstante, und Einzelhaft und Handschellen werden routinemäßig eingesetzt“, sagte die Menschenrechtlerin Sanmati Verma.
Richter: Fall „äußerst verstörend“
Richter Geoffrey Kennett hatte den Fall während des Verfahrens als „äußerst verstörend“ bezeichnet. Nun befand er, dass die Inhaftierung Emeralds gegen das Gesetz verstoße, weil „keine wirkliche Aussicht darauf besteht, dass seine Abschiebung in einigermaßen vorhersehbarer Zukunft durchführbar wird“.
In einer Erklärung Emeralds hieß es: „Ich konnte nicht nach Hause (in den Iran) gehen und die Regierung hat beschlossen, mich nicht freizulassen. Niemand sollte vor die Wahl zwischen seinem Leben und seiner Freiheit gestellt werden.“ (dpa/mig) Aktuell Ausland
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