CDU-Programmentwurf
Leitkultur, Scharia und Obergrenze im Asylrecht
Im Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm setzt die CDU auf weitreichende Änderungen in der Flüchtlingspolitik. Und weitere tiefgreifende Reformen. Mit Kampfbegriffen wie Leitkultur, Scharia und Obergrenze sind Diskussionen vorprogrammiert.
Von Jörg Blank, Ulrich Steinkohl und Lena Lachnit Montag, 11.12.2023, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 11.12.2023, 16:32 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Die CDU-Spitze will sich mit einem radikalen Systemwechsel in der Asylpolitik, Bekenntnissen zu einer deutschen Leitkultur und weiteren Themen fit für einen Machtwechsel machen. „Sollte es zu einer vorgezogenen Bundestagswahl kommen, wären wir bereit“, sagte der Chef der Grundsatzkommission und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann am Montag bei der Vorstellung des ersten Entwurfes für ein neues Grundsatzprogramm in Berlin.
Die Menschen in Deutschland seien verunsichert und bräuchten Orientierung und Halt, sagte Linnemann. „Und wir werden mit diesem Grundsatzprogramm diese Orientierung geben.“ Sein Stellvertreter in der Grundsatzkommission, Thüringens CDU-Chef Mario Voigt, sagte, das Programm zeige, „dass wir uns auf alte Stärken zurückbesinnen, aber gleichzeitig auch mutig neue Themen angreifen“.
Das gut 70-seitige Papier trägt den Titel „In Freiheit leben. Deutschland sicher in die Zukunft führen“. Offiziell soll das neue Grundsatzprogramm am 12. und 13. Januar in Heidelberg vom Vorstand beschlossen werden. Danach soll der Entwurf mit den Mitgliedern diskutiert und im Mai auf einem Parteitag in Berlin verabschiedet werden. Linnemann sagte, er rechne mit bis zu 1.000 Änderungsanträgen.
Die CDU hatte den Prozess zu einem neuen Grundsatzprogramm nach dem Machtverlust bei der Bundestagswahl 2021 angestoßen. Das aktuelle Grundsatzprogramm stammt noch von 2007.
Einige Kernpunkte des Entwurfes:
Migration: Konzept der sicheren Drittstaaten
Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll laut Entwurf in einen sogenannten sicheren Drittstaat übergeführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen. „Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren.“ Das Papier sieht vor, dass nach der erfolgreichen Einrichtung des Drittstaatenkonzepts „eine Koalition der Willigen innerhalb der EU jährlich ein Kontingent schutzbedürftiger Menschen aus dem Ausland aufnimmt und auf die Koalitionäre verteilt“.
Mit einem Kontingent würde es eine Obergrenze für Zuzug geben – eine Zahl dafür nennt die CDU nicht. Das Grundrecht auf Asyl tastet die CDU nicht an. Linnemann sagte, man wolle erreichen, dass die wirklich Schutzbedürftigen kommen könnten und die illegale Migration nicht weiter an Fahrt gewinne.
Leitkultur: Bekenntnis zu Existenzrecht Israels enthalten
„Alle, die hier leben wollen, müssen unsere Leitkultur ohne Wenn und Aber anerkennen“, heißt es im Entwurf. Dazu gehörten die Achtung der Würde jedes Menschen, der Grund- und Menschenrechte, des Rechtsstaats, des Respekts und der Toleranz sowie die Anerkennung des Existenzrechts Israels. „Nur wer sich zu unserer Leitkultur bekennt, kann sich integrieren und deutscher Staatsbürger werden.“
Die Bundestagsabgeordnete Serap Güler, ebenfalls Stellvertreterin Linnemanns in der Grundsatzkommission, sagte, viele hielten das Grundgesetz für die Leitkultur. „Aber wir brauchen mehr: Wir brauchen etwas, was den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt fördert, was ein gesamtgesellschaftliches Regelwerk (…) ist.“
Extremismus: „Scharia gehört nicht zu Deutschland“
Der Kampf gelte denen, die Hass und Gewalt schürten und eine islamistische Ordnung anstrebten. „Die Scharia gehört nicht zu Deutschland“, heißt es im Entwurf: „Muslime, die unsere Werte teilen, gehören zu Deutschland.“ Die CDU grenzt sich damit auch von einem Satz des damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) ab, der 2010 gesagt hatte: „Der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland.“
Verpflichtendes Gesellschaftsjahr und Sprachtests
Der Entwurf sieht ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr für alle Schulabgänger auf Grundlage einer einheitlichen Regelung vor. Jedes Kind solle im Alter von vier Jahren einen einheitlichen und verpflichtenden Sprachtest machen. (dpa/mig) Leitartikel Politik
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