Racial-Profiling
Lob und Skepsis zu Diskriminierungsverbot für Bundespolizei
Mit der Modernisierung des Bundespolizeigesetzes soll mehr gegen Diskriminierungen durch Beamte getan werden. Dem Problem des „Racial Profiling“ will die Regierung unter anderem mit Bescheinigungen beikommen. Die Gewerkschaft der Polizei bezweifelt den praktischen Nutzen.
Mittwoch, 20.12.2023, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 20.12.2023, 15:54 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das ausdrückliche Verbot rassistischer Diskriminierung im künftigen Bundespolizeigesetz stößt auf Zustimmung, aber auch auf Kritik. Die Migrations- und Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), begrüßte den Diskriminierungsschutz, den der am Mittwoch vom Kabinett gebilligte Gesetzentwurf vorsieht. Die Antidiskriminierungsbeauftragte, Ferda Ataman, zeigte sich hingegen skeptisch, ob er wirksam werde. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verwies darauf, dass die geplanten Regelungen in der Praxis kaum Wirkung zeigten und das Problem des „Racial Profiling“ anders gelöst werden müsse.
Alabali Radovan betonte, Rassismus dürfe in der Gesellschaft und in der Polizei keinen Platz haben. Es sei gut, „dass das im Grundgesetz verankerte Verbot rassistischer Diskriminierung in das neue Bundespolizeigesetz aufgenommen wurde“, erklärte sie. Dem Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zufolge ist die Auswahl der zu kontrollierenden Personen ohne sachlichen Grund allein aufgrund ihres Aussehens nach dem Diskriminierungsverbot im Grundgesetz „unzulässig“.
Ataman: Diskriminierungsschutz unzureichend
Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hält den Diskriminierungsschutz indes für unzureichend. Sie kritisierte, verdachtsunabhängige Personenkontrollen, Racial-Profiling, allein aufgrund des äußerlichen Erscheinungsbildes könnten künftig durch einen nicht näher bestimmten „sachlichen Grund“ rechtmäßig werden. „Racial Profiling ist Diskriminierung und sollte mit der Reform des Bundespolizeigesetzes explizit verboten werden“, forderte Ataman. Es sei zudem fraglich, ob die Menschen nach den geplanten Kontroll-Bescheinigungen fragen würden.
Dem Gesetzentwurf zufolge können Personen, die von Bundespolizisten kontrolliert wurden, künftig eine Bescheinigung über Zeit, Ort und den Grund der Kontrolle verlangen. Die Beamten müssen die Menschen über dieses Recht informieren. Dabei geht es auch um Kontrollen zur Verhinderung unerlaubter Einreisen, etwa an Flughäfen, in Zügen oder auf Bahnhöfen.
Quittung gegen Racial-Profiling
Ob die Quittungen als Vorbeugung gegen rassistisch motivierte Kontrollen funktionieren, soll evaluiert werden. Dafür hatte sich die Antirassismus-Beauftragte Alabali-Radovan eingesetzt. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, die Kontroll-Bescheinigungen würden eingeführt, sobald das Gesetz in Kraft getreten sei. Der Entwurf geht nun zur Beratung in den Bundestag.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, sagte dem „Evangelischen Pressedienst“, die Quittungs-Regelung werde in Bremen bereits angewendet, finde aber bei den betroffenen Menschen kaum Beachtung. Sie sei aus Sicht seiner Gewerkschaft zwar gut umsetzbar, aber nicht notwendig, um das Problem des „Racial Profiling“ – also von Kontrollen allein aufgrund des Aussehens – zu lösen. Das Problem müsse vielmehr im ständigen Dialog über die polizeiliche Arbeit bearbeitet werden, forderte Kopelke. Alle Bevölkerungsgruppen müssten der Polizei vertrauen können. (epd/mig) Aktuell Panorama
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