Kein Einzeltäter
Drohschreiben gegen hessische Moscheen von mehreren Absendern
Die islamische Religionsgemeinschaft Ditib berichtete Mitte vergangenen Jahres von Drohbriefen und rassistischen Beschimpfungen. Laut Innenministerium kein neues Phänomen – und offenbar auch keine Aktion eines Einzeltäters.
Montag, 15.01.2024, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 15.01.2024, 16:59 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Seit August vergangenen Jahres eingegangene Drohschreiben gegen Moscheen sind nach Auffassung des hessischen Innenministeriums nicht von ein und demselben Absender. „Die Art von Schreiben sind stets einzeln zu betrachten, da sie sich in Form, Schreibweise und Empfängerkreis teilweise stark voneinander unterscheiden können“, heißt es in einer Antwort von Innenminister Peter Beuth (CDU) auf eine Kleine Anfrage der Linken. Inhaltlich wie auch von der Art des Vorgehens ließen die jüngsten Schreiben nicht auf denselben Verfasser schließen.
Solche Drohbriefe seien in Hessen kein neues Phänomen. Auch in den Vorjahren habe es bereits strafrechtlich relevante Schreiben gegeben, die bei muslimischen Gemeinden eingegangen seien. Wie viele solcher Schreiben 2023 eingegangen sind, könne nicht gesagt werden, da hier der bundesweit festgelegt Erhebungstermin der 31. Januar sei. Zwischen 2019 und 2021 listete das Ministerium für jedes Jahr ein Schreiben auf.
Zu einem durch Betroffene wahrgenommenen Anstieg solcher Drohschreiben seit dem Anschlag von Hanau oder einem Zusammenhang mit rechten oder rechtsextremen Gruppierung habe das Landesamt für Verfassungsschutz keine eigenen Erkenntnisse, heißt es in der Antwort. Am 19. Februar 2020 hatte ein deutscher Täter in Hanau neun junge Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst.
Dialog-Angebote, keine Maßnahmen
„Für die Betroffenen, für Moscheen und muslimische Gemeinden bietet die Polizei ein breites Angebot an Dialogmöglichkeiten“, heißt es in der Antwort. So gebe es unter anderem in allen Polizeipräsidien Migrationsbeauftragte sowie Opferschutzbeauftragte und -koordinatoren. Zu einer Gefährdungsbewertung könne auch das Landeskriminalamt hinzugezogen werden.
„Durch die hessische Polizei wurden die seit August 2023 durch ‚Drohschreiben‘ betroffenen Moscheen und Moscheevereine im Bereich des Polizeipräsidiums (PP) Frankfurt am Main und des PP Südosthessen kontaktiert“, heißt es weiter. Auch in allen anderen Präsidien sollen die Migrationsbeauftragten Gespräche führen, um Möglichkeiten des Schutzes zu besprechen und Ansprechpartner zu benennen. Spezielle Maßnahmen wie eine Erhöhung der Polizeipräsenz vor Moscheen ist der Vorlage nicht zu entnehmen.
Die islamische Religionsgemeinschaft Ditib hatte Mitte vergangenen Jahres über Drohschreiben und rassistische Beschimpfungen berichtet. So seien die Landesreligionsgemeinschaft und der Landesjugendverband sowie Moscheegemeinden in Frankfurt, Dieburg, Wächtersbach, Gelnhausen und Schlüchtern betroffen gewesen. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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