Seit 2018
Disziplinarverfahren gegen Polizisten im „NSU 2.0“-Komplex dauern an
Im Zusammenhang mit „NSU 2.0“-Drohschreiben war eine polizeiinterne Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten aufgeflogen. Daraufhin wurden 2018 fünf Disziplinarverfahren eingeleitet - die weiter andauern.
Montag, 12.02.2024, 14:45 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 12.02.2024, 14:45 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Nach der Einstellung zweier Strafverfahren gegen eine Polizistin und einen Polizisten im „NSU 2.0“-Komplex laufen gegen beide nach wie vor Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit einer Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten. „Gegen die Beamtin und den Beamten sowie drei weitere Beamte sind derzeit Disziplinarverfahren anhängig, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Beteiligung an der rechtsextremen Chatgruppe ‚Itiotentreff‘ geführt werden“, teilte das Innenministerium in Wiesbaden auf Anfrage mit. Die Disziplinarverfahren sind aufgrund des in gleicher Sache laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausgesetzt, erläuterte das Ministerium.
Von den fünf betroffenen Beamtinnen und Beamten versehe derzeit keiner aktiv Dienst, die Bezüge werden Ministeriumsangaben zufolge allerdings teilweise weiter bezahlt. Die Disziplinarverfahren werden nach dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens fortgesetzt, wie das Ministerium erläuterte. Sie waren zwischen Oktober 2018 und Januar 2019 eingeleitet worden.
Vor einigen Jahren waren rechtsextreme Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ an zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens versendet worden, vor allem an Frauen. Ermittlungen in dem Komplex, die sich gegen einen Polizisten und eine Polizistin des 1. Polizeireviers Frankfurt richteten, wurden im Dezember 2023 eingestellt. Ein hinreichender Tatverdacht habe nicht begründet werden können. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.
Ermittlungen trotz erdrückender Indizienlage eingestellt
Bei den Ermittlungen ging es um das erste Schreiben der Serie, das im August 2018 per Fax bei der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız einging. Es enthielt persönliche Daten, die nicht öffentlich zugänglich waren und unbefugt von einem Dienstcomputer im 1. Frankfurter Polizeirevier abgefragt worden waren.
Dass die Ermittlungen trotz einer erdrückenden Indizienlage eingestellt wurden, stieß auf Unverständnis und Kritik. Gegen mindestens einen der beiden Polizisten stehen schwere Vorwürfe im Raum: Jugendfotos zeigen ihn mit Hitlergruß; in einer Polizei-Chatgruppe soll er über Migranten hergezogen und NS-Bilder gepostet haben. Auf seinem Handy wurden Onlinesuchen nach „Yıldız in Frankfurt“ und Filmzitate gefunden, die später auch in „NSU 2.0“-Schreiben auftauchten. Und: Seine Hochzeitstorte zierte ein Soldat in SS-Uniform, ein Obersturmbannführer. So nannte sich der „NSU 2.0“-Schreiber, der die Faxe über einen Onlinefax-Anbieter versandte, verschlüsselt über einen Tor-Browser, über deren Bedienung der beschuldigte Polizist Vorträge gehalten hatte.
Polizei-Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten
Im Zusammenhang mit Ermittlungen zu der illegalen Datenabfrage war eine Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten innerhalb des Polizeireviers aufgedeckt worden. Der Fall liegt aktuell zur Prüfung beim Oberlandesgericht Frankfurt. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, nachdem das Landgericht kein Hauptverfahren eröffnen wollte.
Die Generalstaatsanwaltschaft geht im Fall der fünf Polizisten davon aus, dass in der Gruppe Inhalte im strafrechtlichen Sinn verbreitet worden waren. Nach früheren Angaben wurden unter anderem Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuze und weitere nationalsozialistische Symbole sowie Verharmlosungen des Holocaust geteilt. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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