Rassistische Sticker verschickt
Gericht bestätigt: Entlassung von Polizeikommissar war rechtens
Polizisten müssen charakterliche Reife und Stabilität für das Amt haben. Wer diskriminierende und rassistische Sticker in Chatgruppen verschickt, ist sich seinen Pflichten nicht einmal ansatzweise bewusst, entschied jetzt ein Gericht. Seine Entlassung war richtig.
Mittwoch, 28.02.2024, 14:02 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 28.02.2024, 14:02 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das Land Rheinland-Pfalz hat einen Polizisten wegen diskriminierender und rassistischer Chatinhalte aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen dürfen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Dem damaligen Polizeikommissar seien seine Pflichten „nicht einmal ansatzweise bewusst“ und ihm fehle „erkennbar die erforderliche charakterliche Reife und Stabilität für das Amt eines Polizeivollzugsbeamten“.
Der Polizeikommissar habe schon während seines Vorbereitungsdienstes über mehrere Monate hinweg Sticker in Whatsapp-Gruppen verschickt, hieß es weiter. Diese hätten diskriminierende, antisemitische, rassistische, menschenverachtende, frauen- und behinderten-feindliche sowie gewaltverherrlichende Inhalte gehabt.
Rassistische Sticker = schwarzer Humor?
Als das Land davon erfahren habe, sei zunächst ein Disziplinarverfahren und anschließend ein Entlassungsverfahren eingeleitet worden. Dagegen klagte der Polizist erfolglos. Er behauptete, bei den Stickern handele es sich lediglich um schwarzen Humor.
Der Mann schied Ende 2022 aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aus. Laut Verwaltungsgericht wurde der Mann zudem im Februar wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung schuldig gesprochen. Gegen das nun erfolgte Urteil kann Berufung beantragt werden. (dpa/mig) Aktuell Recht
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