Flüchtlingspolitik
Streit um Arbeitspflicht für Asylbewerber – „im Einzelfall“ sinnvoll?
Die geplante Arbeitspflicht für Asylbewerber ist umstritten. Bundesarbeitsminister Heil sieht darin im Einzelfall einen sinnvollen Beitrag. Bayern ermutigt Städte und Landkreise sogar dazu. Grüne lehnen ab: Geflüchtete bekämen keine Arbeitserlaubnis, würden dafür in Hilfsjobs geparkt.
Donnerstag, 29.02.2024, 12:15 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 29.02.2024, 12:15 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Eine Arbeitspflicht für Asylbewerber kann nach Ansicht von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) „im Einzelfall“ sinnvoll sein. „Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird so allerdings nicht gelingen“, sagte Heil dem Boulevardblatt „Bild“. Sein Ziel sei es deshalb, anerkannte Flüchtlinge „dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen“. Der Saale-Orla-Kreis in Thüringen hatte die Durchsetzung einer Arbeitspflicht für Asylbewerber beschlossen.
Heil sagte dem „Bild“ weiter: „Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht. Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigen.“
Thüringer CDU-Chef verteidigt Arbeitspflicht
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann begrüßte dagegen eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge ohne Einschränkungen: „Alles, was das Prinzip des Förderns und Forderns wieder stärkt, ist zu begrüßen. Das gilt nicht nur für Bürgergeldempfänger, sondern auch für Asylbewerber“, sagte Linnemann dem „Bild“.
Der Thüringer CDU-Chef Mario Voigt verteidigte die geplante Einführung einer Arbeitspflicht für Flüchtlinge im Saale-Orla-Kreis. „Wir müssen die Botschaft aussenden: Wer in Deutschland die Solidarität der Gemeinschaft erfährt, muss dafür auch etwas zurückgeben“, sagte der CDU-Politiker dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Er wertete die Pläne von Landrat Christian Herrgott (CDU) als „ein Zeichen für die notwendige Begrenzung von Zuwanderung“.
Bayern ermuntert Städte und Landkreise
Ähnlich sieht das auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Er ermuntert Städte und Landkreise in Bayern ausdrücklich dazu, Asylbewerber für gemeinnützige Arbeit zu gewinnen. „Ich bitte ausdrücklich alle Oberbürgermeister und Landräte, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um Asylbewerbern eine gemeinnützige Arbeit anzubieten“, sagte Herrmann am Mittwoch.
„Das kann eine Win-Win-Situation für alle sein: Die Menschen leisten einen Beitrag für die Gesellschaft, was wiederum die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht. Zugleich können sie bis zu ihrem Asylbescheid einer sinnstiftenden Tätigkeit nachgehen und erhalten Struktur in ihrem Alltag.“ Ein positiver Nebeneffekt sei, dass man in einem gemeinnützigen Job sein Deutsch verbessern und Kontakte knüpfen könne. „Und wer weiß: Vielleicht findet der ein oder andere so auch seinen künftigen Arbeitgeber“, fügte Herrmann hinzu.
Grüne kritisieren Vorhaben
Die Grünen im Bundestag kritisierten das Vorhaben des Landrates, der Asylbewerber zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichten will. „Menschen den Zugang zu regulärer Arbeit zu erschweren und sie gleichzeitig planwirtschaftlich in Hilfsjobs zu parken schadet allen, Unternehmen, geflüchteten Menschen und der Gesellschaft insgesamt“, sagte Fraktionsvize Andreas Audretsch dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.
Landrat Herrgott hatte auf Anfrage bestätigt, dass seine Behörde derzeit eine Arbeitspflicht für Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften einführt. Die grundsätzliche Entscheidung dazu habe der Kreistag bereits im September 2023 und damit lange vor seiner Wahl zum Landrat getroffen.
Arbeitspflicht in Traunstein bereits Praxis
Im Landkreis Traunstein ist das Streitthema bereits Praxis. Der dortige Landrat Siegfried Walch kündigte nun sogar an, noch mehr Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. „Wir machen das seit 2015 und haben aktuell 84 Asylbewerber verpflichtet, ein Teil davon hat sich hierzu freiwillig gemeldet“, berichtete er.
„Wir sind jetzt dabei, das wieder flächendeckend zu organisieren: Jeder, der in einer Unterkunft lebt und arbeitsfähig ist, soll sich zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten.“ In einem ersten Schritt plane man das für alle Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften, in einem zweiten Schritt dann auch für alle in den dezentralen Unterkünften. (epd/dpa/mig) Aktuell Politik
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