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Polizist am Computer © de.depositphotos.com

Neues Disziplinarrecht

Rassisten sollen raus aus dem Staatsdienst

Richter mit AfD-Parteibüchern, Beamte auf Pegida-Demos, Polizisten in rechtsextremen Chats – die Liste von Staatsbediensteten, die rechtsextrem aufgefallen sind, wird immer länger. Ab sofort gilt ein strengeres Disziplinarrecht. Innenministerin Faeser fordert: Gesetz nutzen!

Dienstag, 02.04.2024, 10:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 02.04.2024, 5:50 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Verfassungsfeinde können mit Inkrafttreten einer Reform des Disziplinarrechts zum 1. April leichter aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. Darauf wies das Bundesinnenministerium hin. „Das gilt es nun konsequent durchzusetzen. Denn wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser laut einer Mitteilung. „Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten angegriffen wird.“

Der Bundestag hatte die Reform des Bundesdisziplinargesetzes im November beschlossen. Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte sollen damit künftig einfacher und schneller möglich werden.

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Einfacheres Entfernen vom Dienst

So sollen Maßnahmen gegen Beamte und Richter künftig per sogenannter Disziplinarverfügung der zuständigen Behörde durchsetzbar sein – etwa die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts. Das soll den Behörden langwierige Disziplinarklagen vor Verwaltungsgerichten ersparen. Zudem ist vorgesehen, dass eine Verurteilung wegen Volksverhetzung bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte führt.

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Mit dem neuen Gesetz wurden außerdem die Anforderungen zur Verfassungstreue für Beamte im einstweiligen Ruhestand verschärft. Politische Beamte müssen sich künftig während des Ruhestands anders als bisher durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.

Zahlreiche Rechtsextremismus-Fälle bei Staatsbediensteten

Hintergrund der Reform sind zahlreiche Fälle von Staatsbediensteten in Sicherheitsbehörden, im Schuldienst oder in der Justiz, die rechtsextrem aufgefallen sind, mangels rechtlicher Handhabe nicht oder nur nach langjährigen Verfahren vom Dienst entfernt werden können.

Während sich die überwältigende Mehrheit der rund 190.000 Bundesbeamten rechtstreu und integer verhalte, beschränkten sich extremistische und andere verfassungsfeindliche Vorfälle auf wenige Personen, hieß es vom Bundesinnenministerium. „Dennoch schädigen auch solche Einzelfälle das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes nachhaltig.“ (dpa/mig) Aktuell Panorama

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